Kuhglocken 1:0 Zuagroaster

Seit über fünf Jahren herrscht Streit zwischen zugezogenen Eheleuten und der Bäuerin Regina Killer in Holzkirchen. Der Grund: Die Kuhglocken bimmeln zu laut. Das Oberlandesgericht wies die Klage im April ab. Doch die Eheleute gaben nicht auf. Nun fällte der BGH eine Entscheidung. Ist der Kuhglockenstreit jetzt endlich beendet?

Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Kuhglocken-Gegners nun zurück. / Quelle: Archiv

Der Kuhglocken-Streit in Holzkirchen zieht sich mittlerweile schon über mehr als fünf Jahre. Ein Ehepaar, das 2004 nach Holzkirchen gezogen ist, hatte 2011 ein Haus im Ortsteil Erlkam mit unverbautem Blick an einer Heuwiese erworben. Der Streit begann, als die Gemeinde die neben dem Grundstück liegende Wiese als Weidefläche an die Bäuerin Regina Killer verpachtete. Daraufhin hatte der Ehemann in erster Instanz beim Landgericht München II Klage gegen gegen die Gemeinde sowie die ortsansässige Landwirtin eingereicht.

Depressionen durch Kuhglockengebimmel

Argumente führte das Ehepaar mehrere an. Durch das Gebimmel der Kuhglocken litten sie unter Schlaflosigkeit und Depressionen. Neben dem unerträglichen Gestank, könnten die vom Kuhdung angelockten Weidestechfliegen außerdem Krankheiten übertragen. Dann war da noch der finanzielle Aspekt: Der durch die Kühe und deren Gebimmel hervorgerufene Wertverlust des Hauses summiere sich auf rund 100.000 Euro. Und außerdem seien die Glocken Tierquälerei.

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Doch die Klage scheiterte in erster Instanz. Hauptgrund für die Ablehnung war damals ein im Herbst 2015 geschlossener Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach zwischen dem Kläger und der Landwirtin. Auf dessen Grundlage war die Wiese zweigeteilt worden, sodass die Kühe mit Glocken nur auf dem 20 Meter weiter entfernteren Teil weiden sollten.

Der Ehemann ging nach der gescheiterten Klage dann in die zweite Instanz, weil der Lärm durch den Vergleich angeblich kaum eingedämmt worden sein soll. Mitte Februar 2019 beschäftigte sich deshalb das Oberlandesgericht (OLG) in München mit dem Fall. Anfang April traf das OLG dann eine Entscheidung: Die Kuhglocken dürfen weiter bimmeln. Das Gericht wies die Klage des Anwohners ab.

Kläger geht bis vor den Bundesgerichtshof

Doch auch damit war der Fall noch nicht beendet. Die beiden Zugezogenen wollen nicht aufgeben, der Ehemann brachte seine Klage sogar bis nach Karlsruhe vor den Bundesgerichtshof (BGH). „Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 10. April 2019 von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen“, heißt es von Seiten des BGH.

Nachdem das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen habe, wandte sich der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde dagegen. „Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts. Von einer näheren Begründung hat der Senat – wie üblich – gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen“, heißt es abschließend.

Ehefrau reicht zusätzlich Klage ein

Ist der ewig währende Kuhglockenstreit in Holzkirchen damit nun endlich beendet? Nicht ganz. Zwar ist der Bundesgerichtshof die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren, doch der Ehemann war nicht der einzige, der Klage eingereicht hatte. Da sie am Vergleich 2015 nicht beteiligt gewesen war, hatte die Ehefrau unabhängig von ihrem Ehemann im November 2017 ebenfalls Klage beim Landgericht München II eingereicht.

Auch diese Klage wurde vom Landgericht zwar abgewiesen, ist derzeit aber noch immer in der Berufungsinstanz. Rechtsanwältin Annika Hecht, die die als Eigentümerin des Grundstücks mitverklagte Gemeinde in dem Fall vertritt, erklärt: „Das Urteil im Verfahren um die Klage der Ehefrau in zweiter Instanz steht noch aus.”

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