Kuhglocken-Zwist beigelegt

Eine Kontroverse sorgte die Sommermonate über für eine heiße Debatte: sind Kuhglocken nun störend oder nicht? Auslöser war ein Fall in Erlkam: einer Bäuerin wurde gerichtlich die Weidehaltung mit Glocken zwischen 19 und 7 Uhr verboten. Mit dem Kläger hat sie sich jetzt verständigt.

Kuhglocken sorgen immer wieder Streitigkeiten. Im Fall aus Erlkam hat man sich nun geeinigt.
Kuhglocken sorgen immer wieder für Streitigkeiten. Im Fall aus Erlkam hat man sich nun geeinigt.

Im Juli sorgte ein Nachbarschaftsstreit in Erlkam für Furore. Der Grund für den Zwist war nicht ganz alltäglich. Ein Anwohner fühlte sich von den lärmenden Kuhglocken auf der Weide nebenan in seiner Nachtruhe gestört. Er zog die juristische Konsequenz: die benachbarte Bäuerin erhielt daraufhin eine einstweilige Verfügung vom Amtsgericht.

Zwischen 19 und 7 Uhr durften daher ihre Kühe nur noch ohne Glocke oder nur 100 Meter vom Grundstück des Klägers entfernt weiden. Das Dilemma: viele Landwirte sind auf die Glocken angewiesen, so auch die besagte Bäuerin. Sollte eine Kuh ausbrechen, wäre die Suche ohne Glockenlaut nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

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Der Fall Erlkam, der über die Sommermonate heiß debattiert worden ist, wurde im Miesbacher Amtsgericht nun verhandelt. Wie der Merkur berichtete, waren zur Güteverhandlung ein Dutzend interessierte Bürger aus Föching und Erlkam gekommen, um zu erfahren, wie der Streit nun ausgehe. Die Bäuerin und der Kläger konnten sich im Gerichtssaal nur mühsam einigen.

Auf die Entfernung kommt es an

Alle Zwischenlösungen waren bisher gescheitert: drei von vier Kühen wurden die Glocken von der Bäuerin abgenommen, um den Zwist mit dem Nachbarn beizulegen. Auf die letzte Glocke könnte sie jedoch aus einem praktischen Grund nicht verzichten. Sie wäre wichtig, um die Rinder im Falle eines Ausbruchs aus der Weide wieder einzufangen. Mit einer Kuhglocke demonstrierten Anwesende außerhalb des Gebäudes dann der Richterin auch die Lautstärke des Geläuts.

So kam auch die Richterin zur Überzeugung, dass das Geräusch zwar hörbar, aber nicht laut sei. Wie aus dem Bericht des Merkurs hervorgeht, beteuerte der Kläger daraufhin, dass er nichts gegen Kühe habe, es komme ihm nur auf den Abstand zu seinem Schlafzimmer an. Selbst eine Glocke wäre nur sieben Meter entfernt noch laut.

Nach einigem Verhandeln gelang den Streitparteien schließlich die Einigung: Die Weidehaltung mit Kuhglocken wird sich in Zukunft auf dem südlichen Teil der Wiese abspielen, der vom Haus des Klägers rund 25 Meter entfernt liegt. Der nördliche Teil darf nur noch ohne Glocken bewirtschaftet werden, um dem Nachbarn die Nachtruhe zu gewähren.  

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