Kuhglockenstreit – Klappe die 1000ste

Seit mehr als fünf Jahren herrscht Streit zwischen den Eheleuten und der Bäuerin Regina Killer in Holzkirchen. Der Grund: die Kuhglocken bimmeln zu laut. Das Oberlandesgericht hat die Klage im April abgewiesen. Und doch geht es jetzt erneut weiter.

Der Streit um die Kuhglocken in Holzkichen scheint nie zu enden.

Der Kuhglocken-Streit in Holzkirchen dauert mittlerweile schon mehr als fünf Jahre an. Das Ehepaar ist 2004 nach Holzkirchen gezogen und hatte 2011 ein Haus im Ortsteil Erlkam mit unverbautem Blick an einer Heuwiese erworben. Der Streit begann, als die Gemeinde die neben dem Grundstück liegende Wiese als Weidefläche an die Bäuerin Regina Killer verpachtete. Daraufhin hatte der Ehemann in erster Instanz vor das Landgericht München II Klage eingereicht.

Argumente führte das Ehepaar mehrere an. Durch das Gebimmel der Kuhglocken litten sie unter Schlaflosigkeit und Depressionen. Neben dem unerträglichen Gestank, könnten die vom Kuhdung angelockten Weidestechfliegen außerdem Krankheiten übertragen. Dann war da noch der finanzielle Aspekt: Der durch die Kühe und deren Gebimmel hervorgerufene Wertverlust des Hauses summiere sich auf rund 100.000 Euro. Und außerdem seien die Glocken Tierquälerei.

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Klagen immer wieder abgewiesen

Doch die Klage scheiterte. Hauptgrund für deren Ablehnung war damals ein im Herbst 2015 geschlossener Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach zwischen dem Kläger und der Landwirtin. Auf dessen Grundlage war die Wiese zweigeteilt worden, sodass die Kühe mit Glocken nur auf dem 20 Meter weiter entfernteren Teil weiden sollten.

Der Ehemann ging nach der gescheiterten Klage dann in die zweite Instanz, weil der Lärm durch den Vergleich angeblich kaum eingedämmt worden sein soll. Mitte Februar 2019 beschäftigte sich deshalb das Oberlandesgericht (OLG) in München mit dem Fall. Anfang April traf das OLG eine (fast) endgültige Entscheidung: Die Kuhglocken dürfen weiter bimmeln. Das Gericht wies die Klage des Anwohners ab.

Geht der Ehemann bis zum Bundesgerichtshof?

Doch auch damit ist der Fall noch nicht beendet gewesen. Da sie am Vergleich 2015 nicht beteiligt gewesen war, hatte die Ehefrau unabhängig von ihrem Ehemann im November 2017 ebenfalls Klage beim Landgericht München II eingereicht. Auch diese Klage wurde vom Landgericht zwischenzeitlich abgewiesen und ist derzeit ebenfalls in der Berufungsinstanz. Rechtsanwältin Annika Hecht, die die als Eigentümerin des Grundstücks mitverklagte Gemeinde in dem Fall vertritt, erklärt: „Das Urteil im Verfahren um die Klage der Ehefrau in zweiter Instanz steht noch aus.”

Doch nicht nur das laufende Verfahren der Ehefrau könnte den Kuhglocken-Streit fortsetzen. Anscheinend wollen die beiden Zugezogenen nicht aufgeben. „Es bleibt abzuwarten, ob der Ehemann nun, wie von seinem Rechtsanwalt in der Presse angekündigt, den Weg zum Bundesgerichtshof beschreitet“, so Hecht.

Das kann dauern

Diese Vermutung hat sich jetzt bestätigt. „Das OLG München hat die Revision in seinem Endurteil nicht zugelassen. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfolgt der Kläger daher zunächst nur das Ziel, die Revision zum BGH doch noch zuzulassen. Gründe, die ernsthaft für eine Zulassung der Revision sprechen, kann ich dem sehr ausführlich begründeten Endurteil des OLG München allerdings nicht entnehmen“, sagt Rechtsanwältin Annika Hecht, die die Gemeinde in dem Fall vertritt. Inhaltlich befass sich das Gericht aber erst nach Prüfung der Beschwerde mit dem Fall.

Erfahrungsgemäß entscheidet der BGH über die Zulassung einer Revision innerhalb von sechs bis 18 Monaten. Dabei führen weniger als 20 Prozent aller Nichtzulassungsbeschwerden tatsächlich zur Revisionszulassung. Das eigentliche Revisionsverfahren dauert dann noch weitere rund zwölf Monate. Die Erfolgsquote derartiger Verfahren liegt bei etwa 80 Prozent. Die Gemeinde wird zunächst die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde abwarten. Diese wird der Kläger in den kommenden Wochen einreichen“, erklärt Annika Hecht.

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