Jetzt wurde entschieden, das Verfahren für alle Talgemeinden zu vereinheitlichen.
Kurtaxen sind Abgaben, die in allen Kur- und Erholungsorten erhoben werden können und beispielsweise zur Finanzierung von Veranstaltungen, der Werbung oder Verschönerung öffentlicher Orte genutzt werden.
Auch im Tegernseer Tal wird die Zweckgebühr von Gästen eingefordert. 2012 betrugen die Einnahmen durch die Kurtaxe – 2 Euro pro Übernachtungsgast pro Tag – allein in Bad Wiessee knapp eine Million Euro.
Kurtaxe für Tagesausflügler?
Kurtaxenpflichtig sind grundsätzlich alle Urlaubsgäste, die sich länger als acht Stunden im Tegernseer Tal aufhalten. Diese Abgabe garantiert den Touristen die Möglichkeit, öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise den Bade-Park zu benutzen.
Befreit von der Abgabe sind derzeit Behinderte, bettlägerige Patienten und Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren. „Tagesreisende, die länger als acht Stunden am See bleiben, müssten die Gebühren normalerweise auch zahlen. Das ist jedoch nicht kontrollierbar“, erklärte Franz Ströbel, Kämmerer der Gemeinde Bad Wiessee, beim Vermieterstammtisch im August.
Arbeitsaufwand soll verringert werden
Auch die Befreiung von Geschäftsreisenden war bisher mit größerem Arbeitsaufwand verbunden. Denn die Kurtaxe wurde immer von den Hotelbetreibern zusammen mit der Hotelrechnung eingefordert und dann an die Gemeinde weitergegeben. Bei einer Befreiung von Geschäftsleuten bedeutet dieses Verfahren jedoch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Denn die Betreiber sind dazu angehalten, nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um einen Geschäftsreisenden handelt. Das bedeutete bisher, dass Rechnungen bei der Gemeinde eingereicht und aufgrund der Datenschutzbestimmungen zuvor geschwärzt werden mussten. „Für viele ist das in der Saison nicht machbar“, so Vermieterin Isabella Moisel im August.
Einheitliche Lösung für das Tal
Daher haben sich die Wiesseer Vermieter bereits im August auf ein Formular geeinigt, das vom Gast selbst ausgefüllt und dann an die Gemeinde geschickt werden soll. Die Gäste müssen so zwar etwas mehr Zeit investieren, doch Georg Overs von der TTT ist der Meinung: „Die Geschäftsleute sparen sich dadurch Geld und müssen daher auch gewisse Mühen auf sich nehmen.“
Die Kämmerer aller Talgemeinden haben jetzt entschieden, diese Lösung zu vereinheitlichen. Denn bisher hatte jede Talgemeinde noch eine eigene Regelung für die Befreiung der Geschäftsleute. Auch dazu äußerte sich Overs bereits im August kritisch: „Das geht nicht, dass die fünf Gemeinden keine einheitliche Lösung finden.“
Durch die Neuregelung kann das neue Formular jetzt auch im elektronischen Meldescheinsystem der TTT erfasst werden, wie Petra Berger von der TTT bestätigt. „Die einheitliche Möglichkeit ist bereits im elektronischen Meldesystem hinterlegt und wird in Kürze zur Anwendung kommen“, so Berger. Trotzdem bleibe der Gastgeber immer noch Haftungsschuldner gegenüber den Kommunen.
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