Für den 19-jährigen Gmunder sind die Wochenenden mit Alkohol schon Ritual. Vor Richter Klaus-Jürgen Schmid erzählte er, dass er in Holzkirchen seine Stammkneipe habe. Der Angeklagte weiter:
Da geht es gegen halb zehn los. So sieben, acht Bier, ansonsten Longdrinks und Schnäpse hatte ich dann schon.
An einem Septembermorgen im vergangenen Jahr gegen 5.30 Uhr wollte er sich dann wohl mit dem Zug auf den Heimweg nach Gmund machen. Zuvor ging er noch kurz in den Bahnhofsladen. Hier war es warm, es gab Frühstück, vor allem aber Bier.
Zeugen müssen Filmriss füllen
Nach seinen Angaben weiß er allerdings heute nicht mehr genau, was da passierte. Die Staatsanwaltschaft verlas die Anklageschrift: Ein Bier und ein Eis soll er gestohlen haben. Schaden: 3,56 Euro. Aber natürlich muss jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht werden.
Die Tat hätte der Jugendliche auch eingeräumt, wenn er sich an die Details hätte erinnern können. So wurden zwei Zeugen geladen und vernommen. Als erstes machte die Verkäuferin, die den Fall angezeigt hatte, ihre Aussage:
„Der junge Mann kam mit zwei Kollegen herein und hat ein Bier gekauft“, schildert sie den Morgen. „Nachdem er es draußen getrunken hatte, kam er noch einmal, nahm sich ein paar Sachen und ging dann, ohne zu bezahlen.“ Sie sei ihm nachgegangen und habe ihn zur Zahlung aufgefordert, aber der Angeklagte habe überhaupt nicht reagiert. Die Zeugin:
Der hat gar nichts mitbekommen. Irgendetwas muss er genommen haben. Ich habe dann die Polizei gerufen.
Die kam dann auch tatsächlich. Aufgrund des apathischen Verhaltens des Angeklagten wurde eine Blutprobe entnommen, die 1,76 Promille ergab. Die Zeugin erklärte, der 19-Jährige habe bis auf das abwesende Auftreten normal gewirkt. Er habe sogar laufen können, ohne zu schwanken.
Angeklagter zeigt Reue
Die Zeugin gab an, den Jugendlichen auch „ganz vernünftig“ zu kennen. Es tat ihr leid, ihn angezeigt zu haben. Der Beschuldigte wiederum bereute seine Tat und entschuldigte sich bei der Zeugin für sein Verhalten.
Auch der zweite Zeuge, ein Bekannter des Angeklagten, stufte den Trunkenheitsgrad des Gmunder Schülers als „mittelbetrunken“ ein, was für eine gewisse Regelmäßigkeit in dessen Alkoholkonsum schließen ließ. So sieht auch das Strafregister des Angeklagten aus.
Bereits fünf Einträge kann der junge Mann vorweisen: Diebstahl, versuchter Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrugsversuch und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – und alle unter Alkoholeinfluss.
Die Verfahren wurden in der Regel gegen Leistungen von Sozialstunden eingestellt. Ohne die Vorgeschichte wäre das sicher in diesem Fall wieder geschehen, aber der Vertreter der Jugendhilfe machte darauf aufmerksam, dass die Leistungen der vorhergehenden Verhandlung noch ausstehen.
Wochenende im Knast
Drei Beratungsgespräche und Leistung von acht Sozialstunden seien noch zu leisten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft berücksichtigte in ihrer Forderung nach dem Strafmaß, dass es sich von der Summe her um eine Bagatelle handelt. Den Alkoholkonsum wollte sie allerdings nicht als strafmindernd in Betracht ziehen:
Der Angeklagte muss bei seiner Vorgeschichte gewusst haben, welche Wirkung der Alkohol auf ihn hat. Jetzt bedarf es eines Warnschusses.
Richter Schmid schloss sich der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Gmunder zur Einhaltung der vorher getroffenen Verurteilung, also dem Besuch der Beratungsgespräche bei der Caritas, zuzüglich eines Wochenendes in Freizeitarrest. Richter Schmid:
Nehmen Sie sich ein Buch mit.
Schmid machte abschließend deutlich, dass der Verurteilte bei einer Nicht-Teilnahme an den Caritas-Kursen mit vier Wochen Arrest zu rechnen habe.
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