Landrat auf Sparflamme

„Für mich ist ein Auto kein Statussymbol, ich möchte ein umweltfreundliches Auto!“ So outete sich Landrat Wolfgang Rzehak in der jüngsten Kreistagssitzung.

Er zieht ein Erdgasauto einer BMW-Limousine vor, die auch sein Vorgänger, Jakob Kreidl, gefahren hatte. Das kleinere Modell kann günstig Strecke machen, heißt es.

Kompaktklasse statt Limousine – der neue Landrat fährt, im Gegensatz zu Vorgänger Jakob Kreidl, auf Sparflamme.

Sechs Euro für 100 Kilometer – mit dem Audi A3 Sportback G-Tron sind diese Kosten laut Fachpresse realistisch. Der reine Verbrauch des Kompaktfahrzeugs liegt bei rund fünf Kilo Erdgas auf 100 Kilometer.

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Vor allem der geringe Verbrauch ist es, was Landrat Wolfgang Rzehak überzeugt hatte, vom bisherigen Landrats-Fahrzeug – einer BMW-Limousine – auf den kleineren Audi zu wechseln. Der Leasing-Vertrag für die Limousine läuft allerdings erst im Oktober aus. Dennoch ist nun geplant, ein kleineres Modell anzuschaffen. Und weil dies jeder wissen darf – oder soll – kam der Tagesordnungspunkt mit dem Dienstauto in den öffentlichen Teil der letzten Kreistagssitzung:

Für mich ist ein Auto kein Statussymbol, ich möchte ein umweltfreundliches Auto.

Einerseits ist der Verbrauch gering, andererseits sind Erdgasantriebe wie die des Audi bis mindestens 2018 steuerbegünstigt. Das liegt nicht zuletzt an der CO2-Gesamtbilanz. Der Antriebsstoff ist dabei um rund 50 Cent günstiger als ein Liter Sprit. Im freien Verkauf wäre das Modell ab 25.000 Euro zu haben.

Wolfgang Rzehak legt mit dem sparsamen Flitzer lediglich Dienstfahrten zurück, wie es in der Sitzung in der vergangenen Woche hieß. Dabei muss er nicht einmal selber steuern, sondern bekommt – entsprechend der bisherigen Praxis – einen Chauffeur dazu.

Der Dienstwagen des Landrats darf für Dienstfahrten und Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit Fahrer sowie für Privatfahrten in angemessenem Umfang genutzt werden. Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und private Nutzung erstattet der Landrat dem Landkreis anteilig die Gesamtkosten des Fahrzeugs in Form einer monatlichen Pauschale. Der Landrat ist zudem verpflichtet, den durch die Dienstfahrzeugnutzung entstehenden geldwerten Vorteil zu versteuern. Die Kreisräte fanden den Wagen ebenfalls überzeugend und stimmten geschlossen dafür.

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