Landratsamt räumt mit Gerüchten auf

Gerüchteküche im Landkreis Miesbach. Dubiose KontrolleurInnen sollen unterwegs sein und angeblich Corona-Bußgelder in Freizeiteinrichtungen und Gaststätten fordern. Das Landratsamt schafft Klarheit, und appelliert an den gesunden Menschenverstand.

Das Landratsamt Miesbach warnt vor angeblichen KontrolleurInnen in Freizeiteinrichtungen und Gaststätten.

„Leider halten sich offenbar hartnäckige Gerüchte im Landkreis, wonach dubiose KontrolleurInnen des Landratsamtes Freizeiteinrichtungen oder Gaststätten kontrollieren würden“, berichtet Sophie-Marie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamtes. Dabei sollen horrende Summen wegen angeblicher Verstöße gegen die Corona-Einschränkungen abkassieren werden.

Das Landratsamt – zuständig für den Vollzug von Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen – distanziert sich nachdrücklich von einem derartigen Vorgehen und appelliert „an den gesunden Menschenverstand“.

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Kontrolle nur mit Dienstausweis

Nach wie vor erreichen das Landratsamt täglich Beschwerden von BürgerInnen, die ein mögliches Fehlverhalten in Gaststätten oder Gewerbebetrieben feststellen. „Eine Ahndung erfolgt jedoch nur, wenn belastbare Tatsachen oder Beweise vorliegen“, so Stadler. Anonyme Anzeigen werden grundsätzlich nicht verfolgt. Weiter betont sie:

Die Kontrolle von Anzeigen findet durch die Polizei oder durch besonders geschultes Personal des Landratsamtes statt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sich sowohl Polizeibeamte, als auch MitarbeiterInnen des Landratsamtes bei Kontrollen als solche zu erkennen geben. Bei jeder Kontrolle wird ein Dienstausweis mitgeführt und vorgezeigt.

Mögliche Bußgelder werden keinesfalls in bar vor Ort abkassiert, hebt sie weiter hervor. Jeder Verstoß ziehe eine Einzelfallprüfung mit sich. Es sei „völlig unmöglich, dass KontrolleurInnen aus dem Stegreif die Schwere des Verstoßes und die Höhe des Bußgelds festlegen könnte“. Wird wegen eines Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sei dem oder der Angezeigten verpflichtend die Möglichkeit des Rechtswegs einzuräumen.

Appell an den gesunden Menschenverstand

Ganz unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Vorgaben appelliert das Landratsamt an den gesunden Menschenverstand, bevor derartige Gerüchte weiterverbreitet werden:

Erscheint es wirklich logisch, dass getarnte Beamte ohne Ausweis durch Gaststätten ziehen und ihnen dabei von den Betreibern freiwillig Bußgelder in Höhe eines Mittelklasse-Wagens ausgehändigt werden, ohne dass irgendjemand nachfragt?

Selbstverständlich könne es möglich sein, dass Kriminelle die Situation ausnutzen und sich als KontrolleurInnen ausgeben, um Geld zu erpressen. „Können sich angebliche KontrolleurInnen nicht ausweisen und verlangen sie die sofortige Begleichung hoher Bußgelder, sollte sofort die Polizei verständigt werden“, warnt Stadler.

Beim Landratsamt seien seit Beginn der Pandemie über 600 verfolgungspflichtige Anzeigen eingegangen. Zirka 13.000 Euro Bußgelder seien bereits beglichen worden. Das höchste einzeln verhängte Bußgeld habe 500 Euro betragen. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich am Bußgeldkatalog des Gesundheitsministeriums.

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