Bis zum Schluss hat der 49-jährige Hausmeister aus Rottach alles abgestritten. Kurz vor der Urteilsverkündung hatte er noch verzweifelt versucht Worte für seine Unschuld zu finden: „Hohes Gericht, Herr Staatsanwalt, ich möchte noch mal in aller Deutlichkeit sagen: Ich habe die Frau nicht getötet, und ich habe sie nicht beklaut.“ Das Landgericht II in München sah seine Schuld trotzdem als erwiesen an. Lebenslänglich wegen Mordes an einer 87-jährigen Frau lautete darum am Mittwoch Abend das Urteil. Die Indizien sprachen dafür, dass die Behauptung, es habe sich um einen Unfall gehandelt, lediglich eine Schutzbehauptung war.
Am 28.10.2008 wurde die damals 87-jährige Rentnerin Lieselotte K. tot in ihrer Badewanne entdeckt. Kopfüber und bekleidet hat sie eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes, die mit der Betreuung der Rentnerin beauftragt war, gefunden. In der Wohnung fehlte damals eine hohe Summe Bargeld, Schmuck und Bekleidungsstücke der Toten. Bei der anschließenden Obduktion wurde der Tod durch Ertrinken, sowie Kopfverletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung festgestellt. Es musste also von einem unnatürlichen Tod ausgegangen werden.
Schnell fiel der Verdacht auf einen damals 48-jährigen Hausmeister, der zu den einzigen sozialen Kontakten Lieselotte K’s zählte. Über vier Monate dauerten die Ermittlungen, bis nachgewiesen werden konnte, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit in der Wohnung befand – er hatte am Tattag zweimal versucht einen Arzt zu alarmieren aber beide Versuche abgebrochen*. Es wurde Haftbefehl erlassen.
Schon lange vorher, kurz nach seiner ersten Vernehmung, hatte der Beschuldigte bereits versucht, sich das Leben zu nehmen. Er wurde damals mit einer Überdosis Tabletten im Heizungsraum gefunden.
Auch weitere Indizien und Zeugenaussagen sprachen im weiteren Verlauf des Prozesses gegen den 49-jährigen: So konnten beispielsweise Kleidungsstücke der verstorbenen Lieselotte K. in seiner Wohnung sichergestellt werden. Allerdings drückten andere Zeugen auch Bedenken aus. Ein benachbartes Ehepaar kann sich den Mord nicht vorstellen. Sie hatten nur gutes über den Hausmeister zu berichten. Der 69-jährige Nachbar sagte bei seiner Vernehmung: “Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass er mit der Tat etwas zu tun hat, und ich glaube es auch heute nicht”.
Der Prozess selbst zog sich insgesamt über mehr als ein Jahr. Am Dienstag hatte dann der Staatsanwalt Florian Gliwitzky in seinem Schlußplädoyer lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die drei Verteidiger Peter Dürr, Peter Huber und Marc Herzog hatten auf Freispruch plädiert. Da sich das Gericht jetzt der Forderung des Staatsanwaltes anschloss, wird der Angeklagte als verurteilter Mörder aus der U-Haft, in der er seit seit März 2009 sitzt, in die lebenslange Haft entlassen.
*Hinzugefügt am 14.05.2010 / 15:38 Uhr
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