LKW-Nachtfahrverbot im Tegernseer Tal: Funktioniert das?

Durchzugsverkehr am Tegernsee: ein Dauerbrenner. LKW sind zudem noch laut. Wie ist das bei uns im Tal?

LKW – laut und störend? / Quelle: Adobe Stock, von Marharyta

Die großen Fahrzeuge sind aus den deutschen Straßen nicht wegzudenken. Neben ihrer Aufgabe, für Kinder ihre eindrucksvoll lauten Hupen ertönen zu lassen, transportieren die Giganten einen Großteil der benötigten Güter im Land. Was als zehnjähriger Bub noch aufregend ist, raubt einem später unter Umständen jegliche Nerven. Das Tegernseer Tal kann von Verkehrslärm ein Lied singen. Die Autobahnmaut von 2005 brachte die LKW auf die Bundes- und Landstraßen. Die Konsequenz: Mehr Anwohnerinnen und Anwohner müssen mit dem Lärm klarkommen.

Nachtfahrverbot auf Autobahnen

Um die LKW wieder zurück auf die Autobahnen zu bekommen und betroffene Anwohner von der Lärmbelästigung zu befreien, wurde ein Nachtfahrverbot auf Bundesstraßen erlassen. Das ist mittlerweile Vergangenheit. Aktuell entscheiden die Bundesländer selbst, wo sie ein Nachtfahrverbot für LKW haben wollen.

Bei uns im Tegernseer Tal sieht das folgendermaßen aus: Nachtfahrverbote für LKW gelten laut Informationen des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd im Bereich der Gemeinden Tegernsee, Kreuth, Rottach-Egern und Bad Wiessee. Die Entscheidung und Beschilderung wird dabei durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise das Landratsamt durchgeführt. Ein Sprecher der Polizei erklärt: “Anlass für eine Entscheidung ist in der Regel der Antrag einer Gemeinde.”

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Die Kontrolle des Verbots übernimmt dabei die Polizei. “Kontrollen von Lkw-Nachtfahrverboten werden allgemein im Rahmen der Streife durchgeführt”, betont ein Sprecher. Auf besonderen Anlass könne auch öfter kontrolliert werden. Wann genau, bleibt jedoch unklar. Die Polizei betont: “Eine lückenlose Kontrolle aller Verkehrsvorschriften ist nicht möglich und auch nicht angestrebt.”

Bei einem Verstoß sieht das Gesetz ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro vor. Reicht das zur Abschreckung?

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LKW-Nachtfahrverbot am Tegernsee

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Fahrverbot ≠ Fahrverbot

Ähnlich, doch nicht gleich: Neben dem nächtlichen Fahrverbot gilt zudem das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Danach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr keine LKW fahren (über 7,5 t). Dazu zählen auch Anhänger, die ebenfalls nicht zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern unterwegs sein dürfen – auch wenn sie nichts geladen haben.

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