“Lügner” gegen “Grantler”

Nach dem ein Defekt zum zweiten Mal auftrat wollten der Käufer und sein Sohn wissen, was Sache ist. Der Verkäufer fühlte sich beleidigt und bedroht. Dann setzte er sein Knie ein. Nun stand er vor Gericht.

KFZ-Händler wehrt verärgerten Kunden mit ausgestrecktem Arm und Knie in den Unterleib ab.
KFZ-Händler wehrt verärgerten Kunden mit ausgestrecktem Arm und Knie in den Unterleib ab.

Ein gehbehinderter Rentner aus Bad Aibling hatte in der Werkstatt des Otterfingers ein Fahrzeug gekauft. Nach kurzer Zeit war der Turbo des PKW defekt. Zwar wurde dieser Schaden zügig behoben, jedoch trat kurzer Zeit später der gleiche Schaden erneut auf. Diesmal zog sich die Regulierung.

Nach vier Wochen und mehrfachem Vertröstet-werden am Telefon wollte der Käufer persönlich nach seinem Wagen und dem Stand der Reparatur sehen. Aufgrund seiner Gehbehinderung und weil er deutsch nicht ausreichend verstand, nahm er seinen 26-jährigen Sohn mit.

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“Lügner” beschimpft “Grantler”

Bei der Werkstatt angekommen mussten Vater und Sohn feststellen, dass das Fahrzeug noch nicht repariert war. Darüber, was danach geschah gibt es abweichende Aussagen. Einig war man sich nur darin, dass der Streit eskalierte und Beleidigungen geäußert worden waren.

Worte wie „Lügner“ und auf der Gegenseite, „Dreckstürke“, „Hurensohn“ und „Grantler“ seien gefallen. Danach kam es aber noch zu handfesten Auseinandersetzungen, an deren Ende dann auch die Polizei gerufen und Anzeige erstattet wurden.

Der 53-jährige Otterfinger KFZ-Mechaniker, der heute auf der Anklagebank saß, erklärte, er sei als Lügner bezeichnet worden. Er habe den Fall der beanstandeten Ware beim Lieferanten eingereicht und habe immer noch auf die Entscheidung gewartet. So habe er es dem Käufer und seinem Sohn am Telefon und auch in der Werkstatt persönlich mitgeteilt.

Daraufhin sei der Sohn ausfällig geworden, habe den Otterfinger der Lüge bezichtigt. Mit dem Vater habe man gut reden können, aber nicht mit dem Sohn. Der habe sich aber geweigert die Werkstatt zu verlassen. Der Otterfinger habe ihn mehrfach aufgefordert zu gehen.

Anzeige und Gegenanzeige

Als dies nichts genutzt habe, habe er, auch um sich zu beruhigen, im Nachbarraum Kopien angefertigt. Von da habe er beobachtet, wie sich der Sohn an seinem Schreibtisch an den Firmenstempeln zu schaffen gemacht und Papiere gestempelt habe. Daraufhin sei er zurückgegangen und habe den Bad Aiblinger endgültig aufgefordert zu gehen.

Dabei habe er ihn auch zunächst am Jackenkragen gepackt und vor sich hergeschoben, dann aber losgelassen. Der junge Mann habe sich jedoch kurz vor dem Ausgang umgedreht, habe die Hand gehoben und sei auf den Werkstattbesitzer zugekommen. Der Otterfinger:

Da habe ich gedacht, jetzt geht er auf mich los.

Abwehrend habe er einen Arm ausgestreckt und ein Knie gehoben. Sein Gegenspieler sei in ihn hineingelaufen. Er selbst habe auch Anzeige wegen versuchter Körperverletzung erstattet. Das Verfahren sei aber eingestellt worden. Anders beschrieb es vor Gericht der Geschädigte, der als Zeuge geladen war.

Sein Vater und er selbst hätten sich durch den Otterfinger am Telefon immer wieder abgewimmelt gefühlt. Weil der Vater als Gehbehinderter aber dringend auf das Fahrzeug angewiesen war, sei man dann in die Werkstatt gefahren. Dort angekommen habe er dann auch tatsächlich mitbekommen, wie der Werkstattbesitzer sich selbst am Telefon verleugnet habe.

„Genau wie ich es auch immer wieder erlebt habe.“, erklärte der 26-Jährige vor Gericht. „Da habe ich ihm gesagt, dass er mich am Telefon immer wieder angelogen hat.“ Das habe dem Otterfinger nicht gepasst. Er habe den Geschädigten wie beschrieben beleidigt und aufgefordert zu gehen. Der Sohn:

Ich wollte das aber nicht. Mein Papa war noch da. Und er versteht nicht alles und kann auch schlecht laufen.

Er habe am Schreibtisch des Angeklagten nichts angefasst. Der habe ihn dann ohne Vorwarnung gepackt, zur Tür geschoben und dann auch noch das Knie in den Unterleib gerammt. Daraufhin habe er noch zwei Tage Schmerzen gehabt. Er sei auch zum Arzt gegangen, der aber äußerlich keine ernsthafte Verletzung feststellen konnte.

Nach Abwägung der widersprüchlichen Aussagen schlägt Richter Walter Leitner eine Aussetzung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe vor. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung akzeptieren die Strafe in Höhe von 1.200 Euro, die dem Kreisjugendring Miesbach zu Gute kommen.

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