Ein 19-jähriger Abiturient saß heute auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn wegen schwerwiegender Taten: Nötigung in zwei Fällen und Körperverletzung.
Gleich zu Anfang gestand der Haushamer die Taten und ersparte so den Zeugen sich an den Vorfall erinnern zu müssen. Er selbst berichtete von dem Abend und den Vorfällen. Es war schon gegen Ende der Party in der Nähe von Bayrischzell, als zunächst die Irschenbergerin und dann die junge Frau aus Weyarn mit dem Taxi nach Hause wollten.
Blackout und Idiotie
Der Beschuldigte gab zu, schon so viel getrunken zu haben, dass er sich gar nicht mehr genau erinnern könne. In der Anklageschrift hieß es, er habe die beiden Mädchen jeweils davon abhalten wollen in ein Taxi zu steigen. Wahrscheinlich wollte er noch mehr Zeit mit ihnen verbringen. Er hielt sie jedoch so lange fest, dass sie um Hilfe riefen. Ein Jugendlicher aus Miesbach eilte herbei, es kam zur Auseinandersetzung. Die beiden Männer stürzten zu Boden und der Haushamer schlug dem anderen ins Gesicht.
Von der Irschenbergerin wisse er nichts mehr, erklärt der Angeklagte. „Ich kann mich gar nicht mehr genau daran erinnern, die festgehalten zu haben. Ich kenn sie auch gar nicht, nur aus der Anklageschrift. Aber wenn es da so steht, wird es wohl auch so gewesen sein.“ Problemlos erinnerte er sich jedoch daran, die Weyarnerin festgehalten zu haben:
Ich dachte damals, das wäre lustig. Aber es war natürlich eine Idiotie von mir und tut mir leid.
Nach der Tat habe er einen Unfall gehabt, der ihm unfreiwillig viel Zeit zum Nachdenken gegeben habe. Eine feste Freundin habe er nun auch. Dadurch gehe er weniger auf Partys und trinke nun auch nicht mehr so viel.
Milde Strafe
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe konnte die Tat als eindeutig jugendtypisch einstufen. Die Staatsanwältin folgte der Einschätzung. Sie schloss sich der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe nach Verhängung einer Strafe, bestehend aus einem Alkoholsuchtberatungsgespräch bei der Caritas und Sozialstunden, an. Auch Richter Klaus-Jürgen Schmidt folgte dem Antrag, erhöhte aber die Anzahl der zu leistenden Stunden von 20 auf 24.
„Bei Körperverletzung verhängen wir normalerweise eine Arreststrafe.“, erklärte der Richter an den Angeklagten gewandt. „Sie haben aber heute einen guten Eindruck gemacht, haben ein Geständnis abgelegt und sich bei den Geschädigten entschuldigt, so dass wir uns mit den Sozialstunden begnügen können.“
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