WIGW: Wohnungen werden zu teuer

Aktualisierung vom 10. Oktober / 18:31
Der Klosteranger in Weyarn soll ein Leuchtturmprojekt auf vielen Ebenen darstellen – ortsplanerisch, architektonisch und sozial. Doch dabei scheint nicht alles so zu sein, wie es von der Gemeinde versprochen wurde. Darauf weißt jetzt die Gruppierung „Wir in der Gemeinde Weyarn“ (WIGW) hin und meldet sich mit einer klaren Meinung zu Wort.

Können die Fletze in Weyarns Mehrgenerationenhäusern zum Präzedenzfall werden ? / Bild: LBGO Architekten
Können die Fletze in Weyarns Mehrgenerationenhäusern zum Präzedenzfall werden? / Bild: LBGO Architekten

Wie der Vorsitzende der WIGW, Alexander Sauer, in einer ausführlichen Stellungnahme (hier zum runterladen) betont, sei seine Gruppierung nicht gegen eine Bebauung der Klosterwiese, aber gegen diese Form. In Weyarn sollen, neben sieben Mehrgenerationenhäuser, weitere Reihen- und Doppelhäuser mit gut 40 Wohneinheiten entstehen.

Dabei geht Sauers Gruppierung in der Stellungnahme auf verschiedene Punkte ein: vor allem dass das Einheimischenprogramm kaum Berücksichtigung findet, wurmt die Weyarner. Das habe die Gemeinde damals als Rechtfertigung für die Planung benutzt. Dabei wäre der Wohnraum viel zu teuer und widerspreche damit den Bedürfnissen der Bürger.

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So würden, laut der WIGW, vor allem Menschen von außen angelockt. Auf rund 450 Personen in 45 Häusern und über 145 Wohnungen – wenn man die Bebauung auf der Graf-Wiese mit einbezieht – schätzen die Weyarner den Zuzug. “Ein so starker Zuzug kann schon aus Gründen eines verträglichen Wachstums einer Gemeinde nicht gewünscht sein.”

Über Planung erst 2015 entscheiden

Und auch auf die massive Bebauung geht die WIGW in ihrer Stellungnahme ein. Die geplanten Bauten, so Sauer, sollen sich zwar in der Theorie in ihre Umgebung einbinden und teilweise in Form und Größe an den bereits vorhandenen Klosterbauten anlehnen. Doch diese sind nur um das Kloster herum zu finden.

Die sieben Mehrfamilienhäuser sind dagegen entlang einer Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern geplant. Die geplante massive Bebauung mit sieben Wohnblocks passt damit nicht in die vorhandene Umgebung und wird einen Fremdkörper im Ort darstellen.

Darüberhinaus weißt die politische Gruppierung daraufhin, dass der Gemeinderat im Jahr 2012 entschieden hat, den Beschluss über die weitere Planung auf der Klosterwiese erst nach Umsetzung der Bebauung am Prälaturhof zu treffen. Die Fertigstellung dieses Bereiches sei allerdings frühestens zum Jahresende 2014 zu erwarten. Aus dem Grund sollte nun „eine Entscheidung über weitere Planungen frühestens im Jahr 2015″ getroffen werden.

Die Gemeinde will sich aktuell nicht zu dem Schreiben äußern und verweist aufgrund der Ausführlichkeit der Stellungnahme auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen. Dann soll auch über andere Stellungnahmen beraten werden.

Ursprünglicher Artikel vom 26. August mit der Überschrift: Manche Häuser sind gleicher als andere
Beim Bauprojekt am Weyarner Klosteranger geht es um Verbindungen. Ländliches Wohnen und zeitgemäße Ansprüche sollen auf einen Nenner gebracht werden. Das Mehrgenerationenkonzept schafft Voraussetzungen, dass ältere Bürger mit jüngeren Menschen unter einem Dach leben. Und die architektonische Ebene will die regionale Bauweise mit modernen Elementen kombinieren.

Doch da scheint es zu hapern. In den neuen Mehrgenerationenhäusern soll es Fletze geben, die vom Bauträger- und Architektenteam Quest als Kommunikationszentren vorgesehen sind. Diese Flure sind von den Planern als gestalterisches Bauelement eingesetzt. Sie ragen wie verglaste Gauben, im Fachjargon Widerkehren, aus den Dächern heraus.

Symbolisch sollen sie für mehr Transparenz und Kontakt zwischen den Menschen stehen. „Fletze sind ursprünglich Flure, keine Treffpunkte“, wendet Kornelia Schlickenrieder von der politischen Gruppierung “Wir in der Gemeinde Weyarn” (WIGW) ein.

Die Fletze sind umstritten

Dachaufbauten wie Gauben und Quergiebel sind aber wegen der flachen Dachneigung laut Baufibel des Kreises Miesbach nicht gerne gesehen. Trotzdem akzeptierte der Weyarner Gemeinderat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Planungen und entschied sich für Schlepp- statt Satteldächer über den Widerkehren.

Allerdings entbrannte eine Diskussion, ob durch diese Entscheidung nicht ein Präzedenzfall für andere Bürger geschaffen wird. Die Anfrage von Kornelia Schlickenrieder, die das Problem thematisiert hatte, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass beim Klosteranger Ensembleschutz bestehe und es damit keine Präzedenzfälle geben könne.

Glücklich ist die Vertreterin der WIGW, die dem Bauprojekt ohnehin skeptisch gegenübersteht, mit dieser Abfuhr nicht. „Auch wenn es Fälle gibt, bei denen Anträge auf Gauben abgelehnt wurden, verstehe ich nicht, warum Bürger sich nicht darauf beziehen können“, argumentiert sie. Außerdem findet sie „die großen Fensterflächen passen nicht in die Gegend“.

Verschiedene Baurechte je nach Zone

Dies sieht Johann Walser vom Rathaus Weyarn ganz anders. Für ihn ist das „Konzept Klosteranger aus einem Guss, deshalb passen die Fletze rein“. Die Baufibel sei lediglich ein Vorschlag, keine Verordnung. Auch die Tatsache, dass „der eine etwas darf und der andere nicht“ ist für ihn täglich Brot.

Es gäbe drei Bereiche, erläutert der Verwaltungsfachmann: den Außenbereich, Gebiete mit Bebauungsplänen mit konkreten Vorschriften und den Innenbereich, in dem man relativ frei bauen könne.

Denkmalschutz besteht nur im Bereich Kloster, Rathaus und Kapelle - nicht im 1. und 2. Bauabschnitt des Klosterangers.
Denkmalschutz besteht nur im Bereich Kloster, Rathaus und Kapelle – nicht im 1. und 2. Bauabschnitt des Klosterangers.

Beim Klosteranger bestehe definitiv keine Gefahr, dass es zum Präzedenzfall werde. Die Entwürfe seien „kein Jux und Tollerei der Architekten“, so Walser. Da die Nutzung dieser Fletze als Treffpunkte speziell sei, deshalb könne sich auch kein anderer darauf berufen.

Auch der Kreisbaumeister des Landkreises betont, dass die Frage „Gaube – ja oder nein“ nicht pauschal beantwortet werden könne. Bei flachen Dächern sei rechtlich keine Gaube möglich, erklärt Werner Pawlowski, wohl aber „wenn die Dachneigung mehr als 30 Grad“ betrage.

Weder Denkmal- noch Ensembleschutz

Denkmalschützerische Kriterien gelten für den 2. Bauabschnitt des Klosterangers und damit für das Mehrgenerationenwohnen nicht, betont Pawlowski. „Denkmalschutz betrifft nur die Klosteranlage mit Kloster, Rathaus und Kapelle.“ Allerdings seien beim ersten Bauabschnitt nahe den historischen Gemäuern „denkmalpflegerische Gedanken“ geltend gemacht und auch realisiert worden.

Auch der Ensembleschutz, der in der Nähe von Baudenkmälern zu berücksichtigen ist, sei für das Klosteranger-Areal kein Thema, bestätigt der Bauspezialist des Kreises. Konkrete Aussagen jedoch könne Pawlowski derzeit nicht treffen, da er den Bebauungsplan des zweiten Bauabschnitts noch nicht auf dem Tisch habe. „Noch weiß ich nicht, was die Gemeinde letztlich ins Verfahren bringt“, sagt der Kreisbaumeister.

Auch wenn er zu einem möglichen Präzedenzfall keine konkrete Stellung beziehen kann, so ist für ihn doch gewiss: „Was im Bebauungsplan Klosteranger erlaubt ist, gilt nicht automatisch für andere Bereiche.“ Frei nach George Orwells „Farm der Tiere“ könnte man also sagen: „Alle Häuser sind gleich, aber einige Häuser sind gleicher als andere.“

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