Urteil für 07. Juli erwartet:
Manfred G.: Justizskandal oder Mord?

Morgen geht der Fall wieder vor das Landgericht München. Rechtsanwältin Regina Rick hat 2019 die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Manfred Genditzki vor der JV Landsberg am Lech / Quelle: Hans Holzhaider

2008 wird die Rentnerin, Lieselotte K., tot in ihrer Badewanne gefunden. Manfred G., Familienvater aus Rottach und ehemaliger Hausmeister, gerät unter Verdacht. 2010 wird er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 13 Jahre lang sitzt Manfred G. im Gefängnis. 2022 kommt er auf freien Fuß, als das Wiederaufnahmeverfahren, das das Landgericht München I 2020 abgelehnt hatte, nun endlich Erfolg hat. “Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Münchens ist für uns natürlich ein großer juristischer Erfolg, das ist sehr selten, dass eine Wiederaufnahme für zulässig erklärt wird”, stellt Regina Rick in einem Video vom Spiegel klar.

Elf Minuten für einen Mord?

Die Rechtsanwältin beschäftigt sich seit zehn Jahren mit dem Fall und erzählt in einer Pressekonferenz, dass Manfred G. Überstunden macht, um die 20 Prozesstage anwesend sein zu können. Dafür geht auch sein Urlaub drauf. “Jetzt müssen wir nochmal von vorne anfangen, natürlich, so sieht es das Gesetz vor, die alte Anklage wird verlesen, es wird nochmal alles geprüft, es kommt nochmal alles auf den Tisch”, ergänzt Rick. Denn dass 20 Prozesstage angeordnet wurden, ist weit mehr als in den Hauptverhandlungen zuvor.

Eine Vielzahl technischer Entwicklungen den letzten Jahren können dem Fall eine andere Wendung geben. Etwa das Wärmegutachten, das für den Tatzeitpunkt relevant ist und G. entlasten kann. Da geht es um die Wassertemperatur in der Badewanne, als die Tote vom Pflegedienst gefunden wurde, die nicht mit dem Zeitpunkt zusammenpasst, an der Manfred G. in der Wohnung gewesen sein soll. Auch eine computergestützte Simulation (wir berichteten), die einen Sturz als Todesursache plausibel macht, kann G. entlasten. Zudem soll eine neue Zeugin im Spiel sein, die bestätigen will, dass Frau K. regelmäßig Wäsche in der Badewanne einweichte.

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Ein Ausschnitt aus der Computersimulation. / Quelle: Stanislaus Benecke

Auf ihre Verteidigungsstrategie angesprochen, erklärt Rick: “Es gibt keine Möglichkeit, wie oder wann Herr G. veranstaltet hat, was ihm vorgeworfen wurde.” Dieser Umstand wurde laut der Verteidigerin bei vergangenen Verfahren nicht berücksichtigt. So hätte Manfred G. innerhalb von nur elf Minuten die alte Dame ins Bad bringen, das Wasser einlassen, sie ertränken und daraufhin den Tatort präparieren müssen — alles, ohne eine Spur zu hinterlassen. “Das schafft nicht einmal ein russischer Auftragskiller”, kommentiert Rick. Im Übrigen habe G. auch kein Motiv. Die kommende Verhandlung führt Rick übrigens nicht alleine. Auf der Pressekonferenz zum Prozess-Auftakt erklärt sie: “So ein großes Verfahren sollte man nicht alleine verteidigen.” Rechtsanwalt Klaus Wittmann aus Ingolstadt wird die Verteidigung mit ihr ausarbeiten. “Wir verteidigen seit über 20 Jahren zusammen”, so Rick. Das Verfahren um den Mord an der Rentnerin gilt als Indizienprozess.

“Manfred G. ist ein strukturierter, fleißiger Mann und er bereitet sich auf den Prozess vor, in dem er Überstunden macht und Urlaub spart, damit er sich nicht freistellen lassen muss, seine Familie hat genügend wirtschaftlich gelitten”, erklärte Rick in einer Pressekonferenz. Der Prozess ist für 20 Tage angesetzt. Am 7. Juli wird ein Urteil erwartet.

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