Mehrere Gemeinderatsmitglieder mit Corona infiziert

Es war wohl nur eine Frage der Zeit: Mehrere Gmunder Gemeinderatsmitglieder wurden nach der Sitzung am 27. April positiv auf das Corona-Virus getestet. Das Landratsamt Miesbach nimmt nun Stellung zu dem Fall. Auch die Rottacher Grünen-Fraktion hat reagiert.

Am Tisch gilt bei Gemeinderatssitzungen in Gmund keine Maskenpflicht.

Update – 06.05.2021 – 12.39 Uhr:

Nach der Sitzung am 27.04.2021 wurden bislang acht Gmunder Gemeinderatsmitglieder oder Zuhörer positiv auf das Corona-Virus getestet. In den vergangenen Tagen meldete das Landratsamt Miesbach allerdings keine auffälligen Cluster bis auf die Verbreitung in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen. Warum wurde die Öffentlichkeit jetzt erst informiert? Schließlich waren neben den Gemeinderatsmitgliedern zusätzlich 15 Zuschauer vor Ort.

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Dass das Landratsamt bisher nicht darüber berichtete, hat einen einfachen Grund: “Wir konnten es noch gar nicht bekanntmachen, weil gestern im Laufe des Tages erst die notwendigen Informationen durch die Gemeinde übermittelt wurden und danach erst mal Gesundheitsamt und Contact-Tracing-Team unter Hochdruck recherchieren mussten”, so Pressesprecherin Sophie Stadler. Um 14.00 Uhr ist nun ein Meeting im Gesundheitsamt geplant, um den Fall zu besprechen. Weitere Informationen sollen im Laufe des Nachmittags folgen.

Rottacher Grünen-Fraktion fordert Maskenpflicht

Derweil hat die Grünen-Fraktion des Rottacher Gemeinderats das Geschehen in Gmund zum Anlass genommen, einen Antrag für ein neues Hygienekonzept gestellt. Bisher gilt auch dort noch keine Maskenpflicht. Leider verweigert laut Thomas Tomaschek allerdings noch immer ein Teil der Ratsmitglieder das Tragen einer Maske. “Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar und gefährdet alle anderen Sitzungsteilnehmer. Zur Erhöhung der Sicherheit ist außerdem die Vorlage eines negativen Corona-Tests sinnvoll.”

Ursprünglicher Artikel – 06.05.2021 – 09.08 Uhr:

Nach der Gmunder Gemeinderatssitzung am 27. April wurden mehrere Ratsmitglieder positiv auf das Corona-Virus getestet. Wie Bürgermeister Alfons Besel (FWG) gegenüber dem Merkur erklärt, sei bisher nicht klar, ob sich der Spreader am Ratstisch oder unter den etwa 15 Zuschauern befand. Bislang wurden insgesamt acht der Anwesenden positiv getestet.

Grundsätzlich gilt bei den Gmunder Sitzungen keine Maskenpflicht am Tisch. „Gemäß den Handlungsanweisungen des Innenministeriums empfehlen wir lediglich das Tragen der Maske“, so Besel. Zudem seien die Gemeinderäte aufgefordert, sich vor den Sitzungen zu testen. Vor Ort finden allerdings keine Schnelltests statt.

Keine Masken- oder Testpflicht

Für Laura Wagner (Grüne) ist das zu wenig. Bisher behielten lediglich sie und und ihr Fraktionskollege Michael Huber ihre FFP2-Masken während der Sitzungen an – auch am Platz. Wagner gehört nach eigenen Angaben aufgrund einer Vorerkrankung zur Risikogruppe. Dass bisher keine strengeren Hygieneregeln herrschten, kritisiert sie. „Mir fehlt die Solidarität.“

Zudem finde Wagner es „fahrlässig“, dass sie erst gestern von der Gemeinde über die Corona-Fälle informiert wurde. Auch Barbara von Miller (SPD), die selbst bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis hatte, fordert ein besseres Konzept. Sie betont:

Nur anzunehmen, dass wir uns vor den Sitzungen testen, ist zu wenig. Das muss man überprüfen.

Grundsätzlich liegt die Entscheidung über eine Maskenpflicht und ein Schnelltestangebot vor Ort nach Angaben des Landratsamt im Ermessen des Sitzungsleiters, also in der Verantwortung von Bürgermeister Besel. Zudem seien in Corona-Zeiten auch sogenannte „Hybridsitzungen“ möglich, um die Anzahl der Menschen vor Ort zu reduzieren.

Sprich, Sitzungen würden teils präsent, teils online abgehalten. Für Beschlüsse ist lediglich eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Das Gesundheitsamt und Contact-Tracing-Team ermittle laut Sprecherin Sophie Stadler nun unter Hochdruck. Die Gmunder Haushalts-Sitzung, die für kommenden Dienstag geplant ist, ist bisher noch nicht abgesagt. Ob sie stattfindet, sei laut Besel noch offen und richte sich nach den Anordnungen des Gesundheitsamts.

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