Meldefrist für Waffen und Magazine

In Deutschland wurde das Waffenrecht zum ersten September geändert. Noch diesen Monat haben Waffenbesitzer Zeit, den neuen Forderungen nachzukommen. Alle Informationen und die benötigten Anträge sind hier verlinkt.

Nach den Terroranschlägen von Paris sollen Waffen strenger vor einem unberechtigten Zugriff geschützt werden. Dafür wurde in Deutschland das Waffenrecht geändert. Die Gesetzesnovelle betrifft fast alle Waffenbesitzer und auch solche, die keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigen. “Bis zum 31. August 2021 müssen beispielsweise Langwaffenmagazine mit einer Kapazität von über 10 Schuss und Kurzwaffenmagazine mit einer Kapazität von über 20 Schuss angemeldet werden”, erklärt das Landratsamt Miesbach. Weiter heißt es:

Das Waffenrecht in Deutschland ist glücklicherweise sehr streng, was aber – auch bei Unwissenheit oder Missverständnissen – schnell zu empfindlichen Strafen führen kann.

Daher werden alle Landkreisbürger gebeten, die Frist Ende diesen Monats nicht zu vergessen. Waffenbesitzer können zuerst zeitnah die extra eingerichtete Seite zu besuchen: Waffenrechtsänderung2020. Dort sind alle Informationen, Anträge etc. zu finden.

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Darüber hinausgehende Fragen beantwortet die Behörde unter waffengesetz2020@lra-mb.bayern.de oder 08025 704 2418.

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