Polizeimeldungen sind unser Alltag. Nüchtern, den Fall beschreibend, werden sie von der Staatsmacht zu uns Medienvertretern zwecks einer seriösen Weiterverbreitung geschickt. Aber manchmal sind echte sprachliche Schmuckstücke darunter. Da können wir nicht anders …
Unfallaufnahme – was kann man schon schreiben? Auto fährt zu schnell, kommt von Fahrbahn ab, fährt gegen Baum. Fahrer weitestgehend unverletzt. Passiert in der Woche gefühlt dutzende Male. Aber manchmal bricht beim deutschen Polizisten der “Fast&Furios”-Autor durch. So heute geschehen. Eine Polizeimeldung der Extraklasse. Alle Fakten beieinander, die Basics also erfüllt. Dann aber wird der Beamte nahezu perfekt in der Beschreibung des Unfallhergangs. Da wird ‘gekugelt’, ‘geschanzt’, ‘vertikal’ und ‘angelehnt’ – sprachlich eine Freude. Und auch die Headline “Baum rettet Fahrer” hätte der Newsletter der SGT im Tegernseer Tal nicht besser schreiben können.
Wir rufen Manuel Dennerle, dem Polizeihauptmeister+ unserer Herzen, zu: Wenn der Kaffee auf der Dienststelle nicht mehr schmeckt, die Kolleginnen und Kollegen nerven (oder zuviel kugeln, vertikal oder angelehnt?) und die Uniform nicht mehr passt – bei uns haben Sie immer einen Arbeitsplatz sicher. Nur an der Zeichensetzung würden wir noch arbeiten. Grüße gehen nach Miesbach. Ihr macht einen Superjob. Danke!
Hier nun die Meldung im Original:
Baum rettet Fahrer (Redaktionell wurden nur Kommas nachgetragen)
Am 14.12.2023, gegen 17:20 Uhr befuhr ein 65-jähriger Miesbacher mit seinem Pkw die Staatstraße 2010 im Bereich Irschenberg. In einer abschüssigen Spitzkehre mitten im Wald verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, und schanzte über die Böschung, drehte sich vertikal, und stieß gegen einen Baum, an dem er hochkant angelehnt zum Stehen kam.
Wäre der Baum dort nicht gestanden, wäre das Fahrzeug eine steile Böschung hinabgekugelt. So kam der Fahrer mit dem Schrecken davon, denn er blieb nach derzeitigem Kenntnisstand unverletzt. Sein Fahrzeug ist vermutlich Totalschaden, außerdem wurde ein Leitpfosten beschädigt. Der Fahrer muss sich wegen seiner Fahrweise dennoch in einem Verfahren rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Dennerle
Polizeihauptmeister+
Polizeiinspektion Miesbach
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