Mit dem Knüppel auf den Kopf

Im April führte ein Streit zwischen Asylbewerbern zu einer Massenschlägerei in der Tegernseer Turnhalle. Zwei Schwerverletzte müssen ins Krankenhaus. Heute standen zwei Beteiligte, die mittlerweile in Holzkirchen leben, vor Gericht. Einer wurde freigesprochen, der andere vom Richter gelobt.

So idyllisch wie es von außen aussieht, ist es innen wohl nie. Die Streitenden vom Tegernsee müssen nun auch in Holzkirchen wieder in der Sammelunterkunft zusammenleben. Archivbild
So idyllisch wie es von außen aussieht, ist es innen wohl nie. Die Streitenden vom Tegernsee müssen nun auch in Holzkirchen wieder in der Sammelunterkunft zusammenleben. Archivbild

Da bekamen es selbst die Sicherheitsmitarbeiter mit der Angst zu tun: Mehrere Gruppen junger Asylbewerber gingen im April in der Tegernseer Turnhalle mit Stöcken und Blechrohren bewaffnet aufeinander los. Die Sicherheitsleute flüchteten sich aus der Gefahrenzone. Besonnenere Heimbewohner brachten ihnen immer wieder die Schlagwaffen, die sie anderen Asylbewerbern abgenommen hatten. So konnten die Security-Leute die Stöcke, Rohre und Besenstiele außerhalb der Halle entsorgen.

Heute standen zwei beteiligte Asylbewerber vor Gericht und brachten Licht in die verworrenen Ereignisse dieser Frühlingsnacht. Der 29-jähriger Pakistani soll einen 22-jährigen Iraner mit einem Besenstiel angegriffen haben. Daraufhin habe der sich gewehrt, dem Pakistani den Stiel abgenommen und seinem Gegner über den Kopf geschlagen.

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Nach Eintreffen der Polizei beruhigte sich die Lage wieder, doch zwei Schwerverletzte lagen auf dem Boden. Ein als Zeuge geladener Sicherheitsmitarbeiter versetzte den einen in die stabile Seitenlage und musste sogar Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen.

Durch die Polizei vorgeführt

Bereits vor zehn Tagen hätten die beiden Beschuldigten vor Richter Walter Leitner erscheinen sollen, kamen aber nicht. So ließ er die beiden heute von der Polizei abholen und im Saal 2 des Miesbacher Amtsgerichts vorführen. Die beiden jungen Männer zeigten sich entspannt und dem Gericht gegenüber respektvoll. Zunächst wollte nur der 29-jährige Pakistani eine Aussage machen.

Er erklärte, dass er mit Freunden an dem Abend sehr viel trank. Er habe so viel Whisky und Wodka getrunken, dass er kaum noch stehen konnte. Man habe Musik gehört und getrunken. Dabei habe er wohl auch einen der metallenen Spinde umgeworfen.

Der 22-jährige Mitbewohner schlug ihm dann plötzlich mit dem Stock so heftig auf den Kopf geschlagen, dass er ohnmächtig geworden sei und ins Krankenhaus nach Agatharied gebracht wurde. Entgegen dem Polizeiprotokoll habe ihn aber niemand festgehalten.

Richter Leitner verlas dazu das ärztliche Attest, das die Platzwunden an Kopf und Armen sowie ein Schädeltrauma bestätigt. Zudem habe man einen Alkoholpegel von 1,9 Promille festgestellt.

Ehrliche Aussage entlastet Mitangeklagten

Der Iraner wollte zunächst nicht aussagen. Er erklärt nur, man habe sich vor dem Gerichtstermin geeinigt. Damit wäre alles gut. Auf Nachfrage von Richter Leitner erzählt er, wie sich die Beteiligten der unterschiedlichen Gruppen nach dem Vorfall zusammensetzten: Seine Gruppe habe für die Anderen Tee gekocht.

Damit sei man guter Dinge auseinander gegangen und vertrage sich jetzt wieder. Der Richter wollte allerdings genauer wissen, wie es überhaupt zu der Schlägerei gekommen sei. So berichtete der Iraner, dass es bereits Tage vorher immer wieder zu nächtlichen Störungen gekommen sei. Die eine Gruppe habe Musik gehört, dabei getrunken und sei bis in die Morgenstunden sehr laut gewesen.

Er habe mit ihnen geredet. Als das nichts half, verständigte er die Sicherheitsmitarbeiter. Aber auch die haben nichts ausrichten können. Die nächtlichen Störer hätten sich dadurch wohl eher noch mehr angegriffen gefühlt. Sie hätten den Iraner und seine Freunde im Schlaf mit Äpfeln beworfen.

Provokationen führen zu Massenschlägerei

In der besagten Nacht seien dann einfach mehrere Gruppen sehr betrunken gewesen. Irgendwann sei der Streit eskaliert. Tatsächlich habe er den Pakistani mit dem Besenstiel geschlagen. Und er gab auch zu, dass er nicht von diesem zuerst geschlagen wurde.

Es tut mir sehr leid, dass das so passiert ist.

Der Angeklagte, der nach dieser Aussage nur noch Geschädigter war, sei sturzbetrunken gewesen, habe sich das Hemd vom Leib gerissen. Aggressionen und Provokationen hätten sich hochgeschaukelt und dabei seien die Schläge ausgetauscht worden.

Durch die Aussage des als Zeugen geladenen Polizeibeamten und des Sicherheitsmitarbeiters wird erst klar, wie enorm die Schlägerei gewesen sein muss. Mindestens 30 junge Männer seien in der Nacht aufeinander losgegangen. Flucht war scheinbar die einzige Möglichkeit für die Sicherheitsmitarbeiter, nicht selbst verletzt zu werden.

Wie schwerwiegend war die Körperverletzung?

Der Beamte macht deutlich, dass mehr oder weniger nur durch Zufall tatsächlich die beiden Personen für eine konkrete Tat identifiziert werden konnten. Nach der Schlägerei hatte der Iraner bei dem Schlichtungsgespräch seinem Opfer erklärt, dass doch nun wieder Frieden sein solle.

Wir sind doch nach Deutschland gekommen, um friedlich miteinander zu leben.

Der Staatsanwalt erklärte, dass nach der Aussage des Iraners, der Pakistani nun freizusprechen sei. Er machte in seinem Plädoyer deutlich wie ernst die Tat war. Sechs Monate bis zehn Jahre Haft sehe das Gesetzbuch vor. Wegen des Geständnisses, der vorangegangen Provokationen und der Alkoholisierung könne man hier aber von einem minderschweren Fall ausgehen.

Richter Leitner fand sogar lobende Worte für den verbleibenden Angeklagten. Es sei nach Nächten der Provokationen zu einem allgemeinen Tumult gekommen. Er fuhr fort:

Wie durch ein Wunder können wir hier feststellen, was zwischen diesen beiden vorgefallen ist.

Das sei ausschließlich dem ehrlichen Auftreten des 29-Jährigen zu verdanken. Er habe seinen Mitbewohner entlastet. Ohne die Aussage wäre es, trotz vieler Zeugen, schwierig gewesen den Fall zu rekonstruieren. Das ehre den Mann und deshalb verhängte das Gericht ausnahmsweise nur eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 10 Euro und der Übernahme der Kosten des Verfahrens.

Bald wird der Iraner wieder umziehen. Er hatte sich nämlich als erstes in Österreich registrieren lassen und dort auch einen Asylantrag gestellt. Jetzt wird er wohl wieder dorthin zurück müssen.

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