Viel Alkohol, räumliche Enge und religöse Differenzen. Die Zutaten an diesem Abend im September in der Föchinger Asylbewerberunterkunft sind hochexplosiv. Gegen 21 Uhr eskaliert ein Streit. Mit Holzstielen und anderen Gegenständen gehen vier Bewohner aus dem christlichen Eritrea auf mehrere muslimische Mitbewohner los.
Der Streit geht soweit, dass mehrere Streifenwagen aus dem nahen Holzkirchen in Föching anrücken. Die Beamten haben viel Mühe die Streithähne zu trennen. Auch während der Festnahmen kommt es zu weiteren Übergriffen.
Blut auf dem Boden
Heute nun standen die vier Eritreer im Alter 19, 22, 25 und 28 Jahren vor dem Miesbacher Amtsgericht. Die vier mussten sich wegen gefährlicher sowie vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Dabei wurde vor Gericht klar, dass sich die Versionen über den Ablauf des betreffenden Abends deutlich voneinander unterscheiden.
Vor Gericht betonten drei der vier Angeklagten: “Wir haben gar nichts gemacht”. Nur der vermeintliche Hauptaggressor, ein damals 21-Jähriger, gab zu, einem Muslim mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Dabei traf er seinen Kontrahenten so unglücklich, dass dieser eine schwere Trommelfell-Verletzung erlitt. So könne er heute immer noch nicht richtig hören, erklärte der Mann vor dem Amtsgericht. Die Situation vor Ort sei allerdings sehr unübersichtlich gewesen, erklärte eine Holzkirchner Polizistin vor Gericht. Keiner der Betroffenen hätte etwas gesagt.
Zumindest vor Gericht erklärten sich heute die Opfer der Attacke. So schilderte einer der Muslime, das der Streit begann, als die Eritreer betrunken in die Halle kamen, das Licht angeschaltet und dann kaltes Wasser über die anderen Bewohner geschüttet hätten. Kurz darauf fingen die Schläge mit einem Stock an. So wurde ein Mann im Nacken und auf den Rücken gehauen. Auch andere Bewohner seien mit Hölzern traktiert worden, was zu diversen Verletzungen im Kopf-, Bein- und Beckenbereich führte.
Alle vier schuldig
Am Ende wurden die vier Angeklagten allesamt schuldig gesprochen. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte Richter Klaus-Jürgen Schmider einen 28-jährigen Holzkirchner und einen 25-jährigen mittlerweile in Gmund lebenden Eritreer zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Beide müssen darüberhinaus 60 Sozialstunden ableisten. Der dritte Angeklagte – ein 19-jähriger Holzkirchner – kam aufgrund des Jugendstrafrechts mit einem zweiwöchigen Arrest davon.
Der 22-jährige Haupttäter wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Richter bewertete seine Taten – darunter die folgenschwere Ohrfeige – als vorsätzliche Körperverletzung. Zusätzlich muss der junge Mann 70 Sozialstunden ableisten.
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