Morddrohung mit Filmriss

Ein Waakirchner attackiert seine Ehefrau. Als sie sich losreißen konnte, soll er sie mit einem Messer bedroht haben – das alles im Vollrausch. Die Tochter stieß zur gewalttätigen Szene dazu und rief die Polizei. Das Familiendrama fand seinen traurigen Höhepunkt heute vor dem Miesbacher Amtsgericht.

Mit einem Küchenmesser bedrohte der Waakrichner seine Frau und Tochter (Foto nachgestellt)

Am 21. Mai 2017 erreichte die Polizei ein Notruf. Eine junge Frau soll mit angesehen haben, wie ihr Vater ihre Mutter und sie selbst mit dem Messer bedrohte und ankündigte, sich selbst umzubringen. Der Mann war extrem betrunken und wurde umgehend in die geschlossene Abteilung der Klinik Agatharied gebracht.

Nach zivilrechtlichen Folgen nun das Strafverfahren

Die Ehefrau und Mutter sorgte dafür, dass dem 48-Jährigen ein Kontaktverbot auferlegt wurde. Seine Post muss er nun bei einem Freund abholen. Die Scheidung läuft. Heute musste der Mann sich vor dem Amtsgericht strafrechtlich verantworten. Ihm wurden vorsätzliche, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen.

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Der Notruf erfolgte an einem Sonntag. Am Freitag zuvor hatte der Berufskraftfahrer bereits mit seiner “Sauftour” begonnen, die er selbst als „extrem“ beschrieb. „Ich trinke nur am Wochenende, weil ich auch Gefahrengut transportiere“, erklärte der Angeklagte. „Dann auch eher normal. An diesem Wochenende war es aber extrem.“

Schon beim Ausflug mit dem Freund hatte der Mann zehn Halbe getrunken. Als er in der Nacht vom Freitag auf Samstag nach Hause kam, drang er in das Gästezimmer ein, in dem seine Frau schon damals schlief, bedrohte sie und warf mit einer schweren Uhr nach ihr. Er traf sie am Augenlid, dass sofort stark blutete. Die Tochter legte noch nachts ein Klammerpflaster an. Der Angeklagte zu den Anschuldigungen:

Wenn meine Frau und Tochter das so sagen, wird es stimmen. Ich kann mich an gar nichts erinnern. Ich bin erst wieder in der Geschlossenen in Agatharied zur Besinnung gekommen.

Bis es soweit kam, verschlimmerte sich die Lage jedoch. Wie die Ehefrau aussagte, ließ sie ihren Mann danach seinen Rausch ausschlafen. Weil die Tochter am Samstagabend auf einer Party war und dort auch übernachten wollte, entschloss sie sich, bei einer Freundin zu übernachten. Mit einem gewalttätigen Mann habe sie laut eigener Aussage nicht allein im Haus bleiben wollen.

Exzessives Allein-Besäufnis

Der Angeklagte trank dann nach eigenen Angaben am Samstag allein einen Kasten Bier. Mutter und Tochter waren am Sonntagmorgen gemeinsam beim Sport. Nach Hause zog es sie nicht. Die Frau:

Wir hatten schon Angst davor, was uns wohl Zuhause erwarten würde.

Tatsächlich wurden sie von dem Angeklagten wieder vollkommen betrunken und aggressiv empfangen. „ Er schrie, er wolle uns aus dem Haus haben“, erklärte die Zeugin dem vorsitzenden Richter Walter Leitner. „Ich habe zu meiner Tochter gesagt ‚Lass uns schnell packen‘. Sie wollte dann noch schnell unter die Dusche. Ich habe angefangen zu packen.“

Das ging dem Betrunkenen aber nicht schnell genug. Er soll seine Frau am Nacken gepackt haben und sie an den Haaren zur Ausgangstür gezogen haben. Die Frau konnte sich losreißen und packte schnell das Nötigste zusammen.

In der Zwischenzeit hatte der Mann sich in der Küche ein zirka 20 Zentimeter langes Messer besorgt. Mit dem soll er seiner Frau gedroht haben, sie umzubringen. Er drohte zudem seinen Selbstmord an. In dieser Situation kam die gemeinsame Tochter dazu, die umgehend die Polizei rief.

Selbst auf Entzug gesetzt

Der Angeklagte gab gegenüber dem Gericht an, mittlerweile dem Alkohol komplett zu entsagen und monatlich an Treffen der Anonymen Alkoholiker in Tegernsee teilzunehmen. Das rechnete ihm der Staatsanwalt bei der Strafforderung auch positiv an.

Alles in allem forderte er aber eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Institution. Richter Leitner fragte den Angeklagten nach seinen Vorstellungen zum Strafmaß. Der Angeklagte:

Ich habe schon das verloren, was ich am meisten liebe.

Der Angeklagte brach in Tränen aus, verzichtete aber auf Unterbrechung. Das Gericht befand den Angeklagten der vorsätzlichen Körperverletzung und der versuchten Nötigung, beschränkte sich aber auf eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 60 Euro, also insgesamt 13.200 Euro sowie der Übernahme der Kosten des Verfahrens.

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