Motorradausflüge nicht erlaubt

Die Motorradsaison hat in diesem Jahr schon ein wenig früher begonnen. Das schöne Wetter zog zahlreiche Biker auf die Straßen im Landkreis. Dabei sollte aber eines unbedingt bedacht werden.

Am 1. März ist meist der offizielle Start der Motorradsaison. Dann werden die meisten Bikes wieder für den Sommer zugelassen. Zahlreiche Motorradfahrer haben ihre Fahrzeuge aber auch das ganze Jahr über zugelassen. Das Frühlingswetter der vergangenen Woche wurde deshalb schon fleißig ausgenutzt.

Das rief auch die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf den Plan. Die haben ihren Saisonstart in diesem Jahr nämlich auch vorgezogen. Am 25.02.2021 gegen 13:30 Uhr fiel die Yamaha eines 39-jährigen aus dem Landkreis Miesbach am Sudelfeld mit übermäßiger Geräuschentwicklung auf. Neben einer illegalen Auspuffanlage wurden unzählige weitere technische Mängel festgestellt, weshalb das Motorrad sichergestellt und einem Sachverständigen vorgeführt wurde.

“Eine gerichtsverwertbare Standgeräuschmessung ergab ohrenbetäubende 113 dB(A) statt der zulässigen 91 dB(A). Ohrenbetäubend deswegen, weil dieser Spitzenwert nicht weit weg ist, von dem, was die Wissenschaft als Schmerzgrenze bezeichnet. Eine Erhöhung um 10 dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden”, heißt es von der Autobahnpolizei Holzkirchen. Neben einem nicht unerheblichen Bußgeldbescheid kommen auf den Fahrzeughalter noch Kosten für die zulassungskonforme Instandsetzung zu.

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Mehrere Motorräder erfüllen die Auflagen nicht

Zeitgleich wurden in Holzkirchen bei Verkehrskontrollen an zwei Krafträdern Veränderungen festgestellt, die jeweils die Betriebserlaubnis erlöschen ließen. An der Suzuki eines 55-Jährigen aus dem Landkreis Miesbach waren unzulässige Brems- und Kupplungshebel angebracht. Weiter hatte er seine nachgerüstete Bremsleitung nicht vom TÜV abnehmen lassen. “Mit dem Erwerb dieser nicht zugelassenen Zubehörteile wird zwar vermeintlich Geld gespart, jedoch bleibt die Verkehrssicherheit auf der Strecke”, sagt die Polizei.

Kurz darauf fuhr ein 69-jähriger Harley-Fahrer aus dem Landkreis Bad Tölz in die Kontrollstelle. Schon beim Einfahren stellten die Beamten fest, dass die Harley-Davidson zu laut ist. Die Ursache war auch sofort zu finden. Das Motorrad war mit einem Sportauspuff mit mechanisch manuellem Klappensystem ausgerüstet. Diese Auspuffanlagen sind jedoch nur im geschlossenen Zustand auf unseren Straßen zulässig. Da der Fahrzeugführer den Sound seines Bikes aber allen zugänglich machen wollte, fuhr er mit geöffneter Klappe, wodurch das Motorrad deutlich lauter wurde. Ergänzt wurde das Ganze noch durch einen Sportluftfilter welcher zu einer verstärkten Geräuschentwicklung beiträgt.

Beiden Bikern wurde die Weiterfahrt untersagt. Neben dem zu erwartenden Bußgeld müssen beide Fahrzeugführer auch bei der Zulassungsstelle zur Wiederbeantragung der Betriebserlaubnis vorsprechen. Bei der Gelegenheit weist die Polizei außerdem darauf hin, dass das Motorradfahren derzeit den Einschränkungen der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung unterliegt. Die Autobahnpolizei Holzkirchen betont deshalb:

In Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens und der landesweit geltenden Ausgangsbeschränkung darf die Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen werden.

Triftige Gründe können z.B. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Einkäufe, Arztbesuch oder Sport und Bewegung an der frischen Luft sein. Bei reinen Spritztouren zum Zwecke des Motorradfahrens steht vielmehr der Ausflugscharakter im Vordergrund und nicht die körperliche Ertüchtigung. Unabhängig davon sei das Motorrad natürlich ein zulässiges Verkehrsmittel, um ein zulässiges Ziel (Arbeitsplatz, Arztbesuch, usw.) zu erreichen.

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