Müssen jetzt alle sanieren?

Das Europaparlament hat im März darüber abgestimmt, dass Wohngebäude der EU mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen müssen und das bis 2033. Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer im Tegernseer Tal?

Es muss nicht immer gleich die Vollsanierung sein, um ein Gebäude effizienter zu machen. Nur ein Symbolbild. Quelle: Pexels

Viele Immobilieneigentümer stellen sich berechtigt die bange Frage, bin auch ich betroffen? Kann und will ich mir das überhaupt leisten? Klar, den Heizaufwand für sein Gebäude möglichst gering zu halten, ist eine gute Sache. Doch wer das Einsparpotenzial für das eigene Haus checken will, sollte sich zunächst an einen Energieberater wenden oder einen Onlinecheck, z.B. bei CO2Online durchklicken. So kann man selbst ausrechnen, wie hoch das Einsparpotential gegenüber dem aktuellen Stand ist und für sich entscheiden, welche Schritte sinnvoll sind.

Drei Jahre noch

Aber die vielen Meldungen über den o.g. Beschluss des EU-Parlamentes bedeuten nicht, dass sich derzeit alle Wohngebäudeeigentümer mit einer Effizienzklasse unterhalb E konkrete und unmittelbare Sorgen machen müssen. Vielerorts wird der Eindruck erweckt, dass bereits “nächsten Monat” alles verbindlich sei. Dem ist gerade nicht so. Denn der Beschluss des Parlaments ist für die einzelnen Mitgliedsstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger zunächst nicht bindend. Eine EU-Richtlinie muss stets in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Und das EU-Parlament hat zunächst über einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)“ abgestimmt. Es wurde als noch keine Richtlinie erlassen. Diese befindet sich noch in der Phase der Entstehung. Selbst wenn eine Richtlinie erlassen wurde, haben die Mitgliedstaaten Zeit, oftmals drei Jahre, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Unmittelbar bindend für Bürger der Mitgliedsstaaten, also in dem Fall der Bundesrepublik Deutschland, ist eine Richtlinie gerade nicht. Da noch völlig offen ist, wie die zu erwartende EU-Richtlinie endgültig aussehen wird und welche gesetzlichen Regelungen die Bundesregierung daraus ableitet, ist Panik nicht angebracht. Jedoch für den Fall, dass bestimmte Maßnahmen am Gebäude notwendig werden, beispielsweise der Austausch von Fenstern oder der Heizung, macht es Sinn hier ganzheitlich zu denken. Denn durch eine energetische Sanierung lässt sich in den meisten Fällen langfristig Energie, Wärme und damit Geld sparen. Und energetisches Sanieren kann auch in Einzelschritten erfolgen, etwa das Abdichten von Fenstern und Türen, der Einbau von Thermostatventilen oder das Puffern von Wasser- oder Heizungsrohren.

Sanieren vor dem Erben?

Weiterhin sollte man sich dazu Gedanken machen, wann und wie das Gebäude gegebenenfalls weitergegeben wird. Denn für den Fall des Verkaufs oder Weitergabe durch Erbschaft, sind die neuen Besitzer bereits jetzt an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebunden und haben möglicherweise Sanierungspflichten, die der derzeitige Eigentümer noch nicht hat.

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Die eigene Effizienzklasse verstehen

Für die Zukunft sind sieben Effizienzklassen von A bis G geplant. A ist die bestmögliche Energieeffizienzklasse. Die Effizienzklassen sind im Grund genommen Schulnoten mit dem Fokus auf dem Einsparpotenzial. Je höher die Note (A), desto sparsamer ist das Gebäude. Wo Sie mit Ihrem Gebäude derzeit stehen, können Sie durch einen Energieausweis leicht selbst ermitteln.

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