Bauherr klagt gegen Veränderungssperre

„Hier entstehen in Kürze Eigentumswohnungen.“ Das sagt zumindest das große Schild auf dem ehemaligen Tengelmann-Gelände hinter dem Wiesseer Rathaus. Entstehen sollen in der „Residenz Wallbergblick“ 27 Wohnungen. Eine Münchner Immobilienfirma will sie auf dem brachliegenden Areal errichten.

Das Problem: die aktuelle Baugenehmigung lässt das gar nicht zu. Nun treffen sich Gemeinde und Bauherr zu einem Termin vor Ort. Das Gericht will die Zulässigkeit der Veränderungssperre klären, die die Gemeinde vor einiger Zeit erlassen hat.

"Das Gelände hinter dem Rathaus soll bald bebaut werden. Wie genau, darüber streiten Gemeinde und Bauherr noch.
“Das Gelände hinter dem Rathaus soll bald bebaut werden. Wie genau, darüber streiten Gemeinde und Bauherr noch.
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Vor über einem Jahr hatten sich die Wiesseer Verwaltung und der Bauherr „nach zähen Verhandlungen“ noch auf einen Kompromiss geeinigt. Und auch damals war schon klar: der neue Eigentümer hat große Pläne. Zuerst wollte die TRIA ENA GmbH auf dem Areal 4.000 Quadratmeter Geschossfläche errichten. Nach vielen Gesprächen blieben noch gute 2.000 übrig. Diese sollten sich auf zwei neue Gebäude verteilen. Insgesamt hätten zwei Wohn- und Geschäftshäuser inklusive Tiefgarage entstehen sollen.

Im Erdgeschoss wollte der Eigentümer ausschließlich gewerbliche Nutzung anbieten. Sechs Geschäfte, aufgeteilt auf die beiden Gebäude, hatte man geplant. Zusätzlich, sozusagen für die Rendite, sollten elf Wohneinheiten entstehen. Das Fazit vom Mai letzten Jahres nach der Bauausschuss-Sitzung, auf der das Thema behandelt wurde: “Einem schnellen Bau steht somit fast nichts mehr im Weg.”

Aus elf werden 27 Wohnungen

Doch damit lagen wir falsch. Denn die Tinte unter der Genehmigung war noch nicht trocken, da überlegte es sich der Bauherr plötzlich anders. Die Konsequenz war ein neuer Bauantrag. Aus elf Wohnungen und sechs Geschäften wurden plötzlich 27 Wohnungen in einem teilweise fünfgeschossigen Bau.

„Das wäre auf einen Schlag die größte Wohnanlage, die wir in Bad Wiessee haben“, so Bauamtsleiter Helmut Köckeis im März 2013, der damals noch einen drauflegte: „Das wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Notbremse zu ziehen. Bis hierher und nicht weiter.“

Gesagt, getan. Einstimmig stellte der Wiesseer Gemeinderat das Gelände unter Veränderungssperre, die noch bis Anfang kommenden Jahres gilt. Konkret bedeutet das, dass der Bauherr nur den genehmigten Umfang vom Mai 2012 realisieren darf. Ein Bau mit 27 Wohnungen ist nach derzeitigem Stand unmöglich.

Eine Entscheidung, die nun rechtliche Konsequenzen hat. Am kommenden Mittwoch berät um 14 Uhr das Münchner Verwaltungsgericht vor Ort über die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre. Ausgang offen. Und somit könnte es, je nach Entscheidung der zuständigen Richterin, tatsächlich bald heißen: „Hier entstehen Eigentumswohnungen.“

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