Nachlese zum Juni-Hochwasser

Das E-Werk Tegernsee informiert:
Die erforderlichen Notmaßnahmen des E-Werk Tegernsee während des Juni-Hochwassers wurden von der Bevölkerung überwiegend wohlwollend aufgenommen. Vereinzelt kam jedoch Kritik auf, man habe zu früh abgeschaltet und damit weitere Abpumpmaßnahmen in Kellern unterlaufen.

Wer veranlasst die Abschaltungen?
― Haus- und Wohnungsbesitzer fordern die Abschaltung an, weil Keller, Wohnungen, Bootschuppen u.dgl. unter Wasser sind;
― die Feuerwehr ordnet Abschaltungen an;
― Transformatoren und Verteileranlagen des E-Werks drohten vom Hochwasser erfasst zu werden.

Weshalb sind Abschaltungen notwendig?
Wenn elektrische Einrichtungen unter Wasser geraten, besteht Lebensgefahr! Es ist nicht immer sichergestellt, dass ein Kurzschluss die Sicherungen auslöst. Während des Hochwassers ist bspw. ein Mann in Tschechien ums Leben gekommen, der einen gefluteten Keller, der unter Strom stand, betreten hat.

Weshalb kann eine Abschaltung nötig sein, ohne dass ein Haus unter Wasser steht?
Stehen beispielsweise mehrere Häuser am Seeufer, werden sie in der Regel von einer Verteiler-Station nacheinander – wie an einer Perlenkette – stromtechnisch versorgt. Tritt nun in das erste Haus Wasser ein und ordnet die Feuerwehr eine Abschaltung an, so müssen die darauffolgenden Häuser zwangsläufig ebenso abgeschaltet werden.

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Welchen Vorteil hat das E-Werk im Katastrophenfall?
Das Juni-Hochwasser hat gezeigt, dass andernorts bei Überflutungen in der Regel grossflächig abgeschaltet wird, um die Sicherheit zu gewährleisten. Da das E-Werk Tegernsee im Tal unmittelbar vor Ort ist und die Mitarbeiter in den jeweiligen Ortschaften leben, hat das E-Werk seine technischen Anlagen – Transformatoren und Verteileranlagen – rund um die Uhr kontrolliert. Die E- Werk-Anlagen wurden deshalb erst in „letzter Minute“ vor Erreichen des Hochwassers abgeschaltet. Eine Vorgehensweise, die nicht überall durchführbar ist.

Dies war eine kleine Übersicht über die Notwendigkeit und Vorgehensweise von Abschaltungen bei Hochwasser und sonstigen Katastrophenfällen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass der Leitgedanke bei all diesen Maßnahmen der Sicherheit der Anwohner und der Rettungskräfte gilt.

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