An Weihnachten ab neun daheim

Gestern wurde ein harter Lockdown für Deutschland verkündet. Bei einer heutigen Pressekonferenz mit Ministerpräsident Markus Söder wurden zusätzliche Sondermaßnahmen für Bayern beschlossen. Wir haben die wichtigsten Regeln knapp und übersichtlich aufgelistet.

Bei einer Pressekonferenz am Montag wurden verschärfte Corona-Maßnahmen für Bayern beschlossen. / Quelle: Nina Häußinger

Bei einer Pressekonferenz mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wurde heute der harte Lockdown für Bayern beschlossen, der ab Mittwoch in ganz Deutschland gilt. Dabei hat man sich auch auf Sonderregeln für Bayern geeinigt. Die wichtigsten Maßnahmen sind hier aufgelistet:
  • Grundsätzlich dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Über Weihnachten gilt eine Lockerung: es darf sich ein Haushalt mit vier weiteren Personen treffen, auch wenn dann insgesamt mehr als 5 Personen zusammen sind. Dazu kommen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren, die nicht mitgerechnet werden.
  • In Bayern gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Ausnahmen können berufliche Gründe oder medizinische Notfälle sein. Die Ausgangssperre gilt auch an Weihnachten und Silvester.
  • Der Feuerwerks-Verkauf vor Silvester wird verboten, ebenso wie An- und Versammlungen in der Silvesternacht und das Böllern an „publikumsträchtigen Plätzen“.
  • Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen: Lebensmittelgeschäfte, Handel mit Tierbedarf und Christbäumen, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Drogerien, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons sowie Zeitungskioske.
  • Lieferdienste bleiben erlaubt. Das gilt auch für Geschäfte die schließen müssen.
  • Kitas und Schulen werden geschlossen. Live-Distanzunterricht für Schüler kann angeboten werden, wird allerdings nicht versprochen. Außerdem werden Notbetreuungen angeboten.

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Ursprünglicher Artikel vom 13.12.2020

Das öffentliche Leben wird in Deutschland runtergefahren. Angesichts der immer weiter steigenden Neuinfektionen treten ab Mittwoch, 16.12., strengere Maßnahmen der Corona-Regelungen in Kraft. Dies wurde heute beschlossen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündete heute strengere Corona-Maßnahmen für Deutschland. / Quelle: Tagesschau

Was bleibt offen?

Mit Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf muss der Einzelhandel bis zum 10. Januar schließen. Ausgenommen sind demnach unter anderem: Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätte, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Betriebe der Körperpflege, wie Friseure, bleiben geschlossen. Mitnahmeangebote von Restaurants und ähnlichem sind weiterhin möglich, der Verzehr vor Ort ist allerdings untersagt.

Schulen und Kitas werden ab Mittwoch für voraussichtlich drei Wochen geschlossen bleiben, Kinder sollen “wann immer möglich” zuhause betreut werden, so Merkel. Wie im Frühjahr werden Notbetreuungen angeboten. Arbeitgeber werden gebeten, Homeoffice oder Betriebsferien bis zum 10. Januar anzubieten.

Lockerungen über Weihnachten

Die Lockerungen für Weihnachten sollen weiterhin gelten. Während sich sonst maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen, gilt über den Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember folgende Lockerung:

Vom 24. bis zum 26. Dezember sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zulässig, dazu kommen Kinder im Alter bis 14 Jahre – “auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet“, heißt es seitens der Bundesregierung.

Was ist also über die Feiertage erlaubt?

Bedeutet: Über die Weihnachtsfeiertage dürfen sich der eigene Haushalt und vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre treffen. Zum engsten Familienkreis zählen Ehe- oder Lebenspartner, direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren „Haushaltsangehörige“.

Ein Beispiel hierzu: Der eigene Hausstand umfasst fünf Personen (Eltern + drei Kinder). Diese Familie darf sich nun mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis und deren Kindern unter 14 Jahren treffen. In diesem Fall wären dann auch mehr als zwei Hausstände und mehr als fünf Personen erlaubt.

Hinweis der Redaktion: Wir haben den Absatz zu den Lockerungen über die Weihnachtsfeiertage im Nachgang ergänzt, um die Regeln verständlicher zu machen.

Gottesdienste sollen mit klaren Abstandsregeln möglich sein. Von Reisen im In- und Ausland wird abgeraten, so Merkel weiter. Es soll außerdem umfangreiche Wirtschaftshilfen geben, kündigt die Bundeskanzlerin an.

Nächtliche Ausgangssperre in Bayern

Für Bayern hat Ministerpräsident Markus Söder bereits zusätzliche Maßnahmen angekündigt, wie die Tagesschau berichtet. Es gilt ab Mittwoch eine Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr, der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch aus “wenigen triftigen Gründen” erlaubt

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