Bimmelnde Kuhglocken gehören traditionell zum Bergidyll. Die Frage, ob das liebe Vieh unter dem klangvollen Gehänge leidet, beschert so manchem schlaflose Nächte. Andere wiederum fühlen sich auch tagsüber durch den „Lärm“ gestört.
So hatte ein Anwohner im Holzkirchner Ortsteil Erlkam vor etwa zwei Jahren gegen die Bäuerin Regina Killer Klage erhoben, weil deren Kühe, die vor seinem Haus weiden, mit ihren laut bimmelnden Kuhglocken seine Gesundheit schädigen würden. Außerdem sei der Kuhgestank unerträglich, begründete er seine Klage. Er befürchtete zudem einen Wertverlust seiner Immobilie.
Vor dem Miesbacher Amtsgericht wurde zwar im September 2015 ein Vergleich geschlossen. Diesen hielt der Kläger aber im Nachhinein für unzureichend. Über das Ausmaß des Vergleichs habe er sich keine Gedanken gemacht, ließ er über seinen Anwalt in einem Verfahren vor dem Landgericht München II im Dezember 2017 mitteilen.
Klage abgewiesen – „Vergleich“ ist bindend
Vermutlich weil er bereits davon ausging, dass dieser Vergleich ihm eventuell bei einem erneuten Rechtsstreit in die Quere kommen könnte, hatte er seine Frau die zweite Klage einreichen lassen. Doch die Richter das Landgericht München II wiesen die Klage ab. Das Gebimmel müssen die Kläger also weiter „ertragen“.
Doch der Anwalt des Unternehmers hat gegen die Entscheidung des Landgerichts mittlerweile Berufung beim Münchner Oberlandesgericht eingelegt. Zudem klagtr seine Ehefrau, die juristisch in den Vergleich nicht eingebunden ist, wegen Lärmbelästigung gegen die Bäuerin. Beide Klagen wurden nun auf Unterlassung des Düngens der Weide mit Gülle wegen Geruchsbelästigung erweitert.
Auch die Gemeinde, die die Weide an die Bäuerin verpachtet, wurde mittlerweile von dem Ehepaar verklagt. Holzkirchen hatte argumentiert, dass es sich bei dem betreffenden Gebiet um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handle und das Ausbringen von Gülle demnach durch das Gesetz gedeckt sei.
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