Klage gegen Seesteg-Lärm

Fast hätte man meinen können, beim Tegernseer Seeuferweg kehrt Ruhe ein. Weit gefehlt: Nun hat ein Anlieger erneut Klage eingereicht.

Denn der Lärm ist vielen Anwohnern ein Dorn im Auge, sie wollen das Nachtbegehverbot zurück. Bei der Stadt geht man mit der Situation gelassen um.

Ein Anwohner des Seestegs will sich nicht mit der aktuellen Rechtslage zufrieden geben.
Ein Anwohner des Seestegs will sich nicht mit der aktuellen Rechtslage zufrieden geben.

Eine Weile war es still geworden um den Tegernseer Seeuferweg. Jetzt stehen erneut rechtliche Schritte im Raum. Am 14. Oktober wird im Bayerischen Verwaltungsgericht München über die Klage eines Anwohners verhandelt. Als Kläger ist Dr. Gerhard Brückner aufgeführt. Damit geht der Streit um den Lärmschutz der Seesteg-Anwohner in die nächste Runde.

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Bei der Stadt Tegernsee zeigt man sich von der Situation unbeeindruckt, vor allem da sie „nicht sonderlich überraschend“ kommt, wie der Zweite Bürgermeister Heino von Hammerstein auf Nachfrage erklärt. „Ich sehe bei der Klage aber kaum Chancen auf Erfolg“, so der Anwalt. Denn an der Rechtslage habe sich seiner Meinung nach nichts geändert. Das Landratsamt Miesbach hat das Nachtbegehverbot für den Seeuferweg aufgehoben, nachdem es der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil im vergangenen Herbst gekippt hatte.

Kläger will Nachtbegehverbot zurück

Jenes Nachtbegehverbot war im Frühjahr 2011 vom Verwaltungsgericht München ins Leben gerufen worden. Die Begründung damals: Nach der „TA Lärm“ (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) müssten die Anwohner nachts vor dem Lärm auf dem Seeuferweg geschützt werden. Deshalb sollten ursprünglich zwei Tore am Seesteg angebracht werden, damit dieser zwischen 22 und sechs Uhr geschlossen bleibt. So lautete zumindest der Kompromiss zwischen Anwohnern und der Stadt.

Doch als der Seeuferweg im Oktober letzten Jahres schließlich eröffnet wurde, fehlten die Tore. Die Begründung des damaligen Bürgermeisters Peter Janssen:

Die Tore sind nicht vorgesehen, da sich eine neue Rechtslage ergeben hat.

Denn wie von Hammerstein heute auf Nachfrage erklärt, habe der Verwaltungsgerichtshof als höhere Instanz eine großzügigere Norm angewandt. Nach der Straßen- und Wegeverordnung liegt die Lärmbelastung durch den Seeuferweg innerhalb der Grenzwerte. Damit war das Nachtbegehverbot vom Tisch. Von Hammerstein spricht von einem „Paradigmenwechsel“ beim Landratsamt. Gegen diesen Beschluss hat Anwohner Brückner nun Klage eingereicht. Doch von Hammerstein ist sich sicher:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich am Lärm irgendetwas geändert hat.

Damit sei das Vorgehen des Anliegers nach Ansicht der Stadt mehr oder weniger aussichtslos. Davon abgesehen habe es zuletzt keinen Dialog zwischen den Tegernseer Verantwortlichen und den Seeanliegern zu diesem Thema gegeben. „Mir ist nicht bekannt, dass der Kläger sich in irgendeiner Form an die Stadt oder ans Landratsamt gewandt hat.“ Der Kläger, Gerhard Brückner, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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