Neue Regeln braucht der See!?

Ein neuer Regelkatalog für den Besuch der Seeglas-Anlage in Gmund tritt am 1. Mai in Kraft. Was da wohl auf uns zukommt?

Künftig wird in Seeglas ein anderer Wind wehen / Quelle: Archivbild

Die Gemeinde Gmund hat gestern mit nur einer Gegenstimme die neue Seeuferanlagensatzung (SAS) Seeglas verabschiedet, das berichtet der Merkur. In Zeiten der Pandemie sind Verbote und Regeln ja nichts Neues. Nur den Überblick zu behalten, ist schon sehr mühsam. Wir haben euch deshalb den neuesten Verhaltenskodex kurz und übersichtlich zusammengestellt:

Wo gelten die neuen Regeln?
Im Bereich von der Mangfallmündung und den dortigen Gemeindewiesen bis zur Segelschule.

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Ab wann gelten die Regeln?
Ab dem 1. Mai 2021.

Was passiert, wenn man gegen die Verbote verstößt?
Verstöße können mit Verwarnungen, Betretungsverboten und mit Bußgeldern bis zu 2.500 Euro bestraft werden.

Was verboten ist(Ausnahmen nur bei genehmigten Veranstaltungen möglich):

  • Sachbeschädigungen – Bauten und Natur
  • Verstöße gegen die Hundekotverordnung – das Hundeverbot in verschiedenen Bereichen ist weiterhin gültig
  • Autos – weder dort fahren noch parken ist erlaubt
  • Radfahren – außerhalb der freigegebenen Wege
  • Übernachten & Campieren – egal ob mit oder ohne Ausrüstung
  • Lagerfeuer und Wildgrillen – nur an der Grillplätzen erlaubt
  • Alkohol trinken im Sitzen – nur erlaubt im Außen-Ausschank von geöffneten Gaststätten (Eine Feierabend-Halbe soll aber weiterhin erlaubt bleiben – wenn nicht ganze Kästen Bier angeschleppt werden 😉 )
  • Musik – gespielt auf Instrumenten zwischen 22:00 und 07:00 Uhr
  • „Mallorca Reservierung“ – Sitzgelegenheiten dürfen nicht durch Tücher oder Klamotten in Beschlag genommen werden
  • Jede Form von gewerblichem Verkauf von Waren, Dienstleistungen und Speisen (außer bei genehmigten Festen)
  • Versammlungen – Ausnahmen nur nach Genehmigung
  • Alles außerhalb von Anstand und Sitte

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