Neues Rekordhoch im Landkreis Miesbach

Täglich steigen die Corona-Zahlen in ganz Deutschland. Auch die Inzidenz im Landkreis Miesbach hat einen neuen Höchstwert erreicht. Wie sich Infizierte und Kontaktpersonen verhalten sollen und welche Änderungen es beim Impfen gibt, erfahrt ihr im heutigen Update.

Auch im Landkreis werden immer mehr Bürger positiv auf Omikron getestet. / Beispielbild nachgestellt

Die Inzidenz im Landkreis Miesbach liegt heute inzwischen bei knapp 1.200. Damit wurde der bisherige Höchstwert von 1137,9 vom 14. November 2021 überschritten. Dadurch ergeben sich vorerst allerdings keine weiteren Einschränkungen. Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich die sogenannte „Hotspot-Regelung“ aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgesetzt, die Einschränkungen ab einer Inzidenz von 1.000 vorsah.

Das Gesundheitsamt rechne laut Landratsamt aber mit einem andauernden Anstieg der Neuinfektionen. „Angesichts der stark angestiegenen Zahlen kommt das Gesundheitsamt nicht mehr bei der telefonischen Kontaktierung von Infizierten und Kontaktpersonen nach – trotz größtem Engagement aller Mitarbeiter dort“, heißt es weiter.

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Gesundheitsamt verschickt Serienbrief

Das Gesundheitsamt informiert Neuinfizierte deshalb per Serienbrief über weitere Maßnahmen und die Quarantäne. Dieser Brief gilt auch als Quarantänenachweis, beispielsweise für den Arbeitgeber. Personelle Unterstützung erhält das Gesundheit weiterhin durch sieben Soldaten der Bundeswehr. Ein Antrag auf Verlängerung der Unterstützung wurde bis zum 18.02.2022 bewilligt.

Das Landratsamt betont: „Somit kann weiterhin eine stabile Personalbesetzung gewährleistet werden, ein wichtiger Faktor zur Bewältigung der derzeitigen Infektionswelle.“ Trotzdem gilt weiterhin: Jeder bestätigt positive Fall muss sich sofort in Quarantäne begeben und seine Kontaktpersonen selbstständig informieren. Infos für Kontaktpersonen und zur Dauer der Quarantäne gibt es hier.

Situation an den Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen

Das Infektionsgeschehen spiegelt sich inzwischen auch bei den Schulen und Kindertagesstätten wieder. „Derzeit befinden sich sieben Klassen im Landkreis in Quarantäne – Tendenz steigend“, so das Landratsamt. Auch die Kindertagesstätten seien betroffen, in unterschiedlichen Kitas befinden sich derzeit fünf Gruppen in Quarantäne.

Auch die Pflegeeinrichtungen bleiben vom Infektionsgeschehen nicht verschont. Derzeit sind zwei Pflegeeinrichtungen im Landkreis vom Coronavirus betroffen. Das Gesundheitsamt sei laut Landratsamt in enger Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen. „Nach aktuellem Kenntnisstand, sind die Verläufe der Betroffenen alle samt mild.“

Neue Regeln beim Impfen

Entsprechend der Anpassung der Bundesregierung, womit die einmalige Impfung mit Johnson&Johnson nicht mehr als Grundimmunisierung gewertet wird, hat dieser Vektorimpfstoff an Nachfrage im Landkreis verloren. „Daher wird dieser Impfstoff zukünftig nicht mehr bei den Angeboten des Impfzetrums verfügbar sein“, so das Landratsamt.

Nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson verabreicht das Impfzentrum gemäß RKI-Vorgabe nun also einen mRNA-Impfstoff. Wer Johnson&Johnson erstgeimpft ist, gilt entsprechend der Vorgaben erst nach einer dritten Impfung als „geboostert“.

In der vergangenen Woche wurden insgesamt 1.486 Impfungen durch das Impfzentrum verabreicht. Und auch nächste Woche reist das mobile Impfteam mit dem ImpfbusPlus wieder durch den Landkreis und impft diesmal an zwei Standorten:
immer zwischen 9.00 und 13.00 Uhr

  • 03.02.22: Rottach-Egern Seeforum, Nördliche Hauptstraße 35
  • 05.02.22: Otterfing, Schulstraße 10, Aula der Grundschule

Impflicht im Gesundheitswesen

Für den 01. Februar 22 plant das Impfzentrum einen Sonderimpftag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, wie beispielsweise Pflegekräfte. Für diese soll in Kürze (am 15. März) eine Impfpflicht in Kraft treten.

Von 9.00 bis 13.00 Uhr hat am 01.02. insbesondere diese Berufsgruppe die Möglichkeit, geimpft zu werden. „Selbstverständlich ist jeder andere Impfwillige ebenfalls herzlich willkommen. Das Angebot gilt wie gewohnt, ohne Termin und ohne Anmeldung“, erklärt das Landratsamt.

Die Öffnungszeiten im Impfzentrum sind wie folgt:

  • Montags 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr,
  • Dienstags 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr // 01.02.22 Sonderimpftag für Berufsgruppen mit Impfpflicht 
  • Mittwochs 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr,
  • Donnerstags 14.00 – 20.00 Uhr,
  • Freitags 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr,
  • Samstags 14.00 – 20.00 Uhr,
  • Sonntags 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr.
  • Alle wichtigen Informationen und die aktuellen Öffnungszeiten gibt es auch unter www.landkreis-miesbach.de/impfzentrum

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