Was sich in Bayern ab April ändert:
Neues Satzzeichen-Verbot

Das Imperium schlägt zurück. Jahrelang wurde unsere Schriftsprache von einer akademischen Minderheit in den Universitäten geschunden. Ziel: Die neue Gendersprache soll Menschen in die Geschlechter-Gerechtigkeit zwingen. Damit ist nun Schluss.

Muss weg? Ab Mai drohen saftige Strafen für den falsche Apostroph. / Foto: Redaktion.

Die bayerische Staatsregierung verbietet das Gendern. Schon diese Ansage sorgte für Aufruhr. Aber wer den Ministerpräsidenten kennt, weiß um seine nachhaltige Standhaftigkeit bei allen Themen. So auch hier: Nach dem Genderverbot geht der Kreuzzug gegen Sprach-Ungläubige weiter: Von Mai an wird es den Aposteln der freizügigen Apostroph-Kultur ans Sonderzeichen gehen: Nina’s Weinbar, Gerd’s Grillstation, Klausi’s Kornklause, Robert’s Schuhoase?

Der Apostroph kann nicht mehr dort gesetzt werden, wo jemand ein Gewerbe eröffnen und dazu ein Schild mit Genitiv anbringen will. Das war bislang eine Kann-Bestimmung. Aber uns gegenüber erklärt die zuständige Staatssekretärin im bayerischen Schulministerium, Dr. Judith Butler: “Gute Sprache schafft gute Menschen. Schlechte Sprache macht schlechte Menschen. Bayern sieht sich als Vorreiter hier eine neue Kultur der Rückbesinnung auf die gute, alte Zeit zu schaffen. Eine Zeit, in der jeder wusste: Der „Apostroph” ist ein hochgestelltes Komma (´), das Auslassungen bzw. den Ausfall eines Lautes oder einer Silbe in entsprechenden Wörtern kennzeichnet und dem Lesefluss dient.” Aber was hat das nun für konkrete Auswirkungen für all die Firmenschilder im Land?

Das Landratsamt in Miesbach wird in den nächsten Tagen an betroffene Personen und Unternehmen Informationsunterlagen schicken. Aus denen soll hervorgehen, bis wann der falsch gesetzte Apostroph aus Firmenschildern und Briefverkehr zu verschwinden hat. Den Betroffenen bleibt dann eine Gnadenfrist bis zum Sommer 2024: Vom 1. Juli 2024 an wird eine eigens eingesetzte Interpunktion-Taskforce die Verstöße mit saftigen Bußgeldern ahnden, zunächst mit mageren 500 Euro und einer verpflichtenden MGU (Medizinisch-grammatikalischen Untersuchung). Später drohen schärfere Konsequenzen. Es soll bis zur Einstellung des Geschäftes gehen.

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