275 Stellplätze sind genug

Gmund sagte ja, Miesbach sagt nein: Wie berichtet hat das Landratsamt die Parkplatzträume von Michael Käfer am Gut Kaltenbrunn vorerst gestoppt, weil es das öffentliche Interesse anzweifelt. Jetzt muss Käfer Beweise liefern und die genehmigten Stellplätze im Innenhof errichten.

Wolfang Rzehak gestern auf Gut Kaltenbrunn. Da war schon klar, dass er die Parkplätze von Michael Käfer nicht genehmigt.
Wolfang Rzehak (rechts) gestern bei einer Presseveranstaltung auf Gut Kaltenbrunn zum Thema “qualitätsvolles Bauen”. Da war schon klar, dass die Parkplätze von Michael Käfer nicht genehmigt werden.

Seit Wochen ist es das Streitthema schlechthin: Michael Käfers Gut Kaltenbrunn soll 124 Parkplätze im Grün eines Landschaftsschutzgebietes bekommen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das Projekt am Landratsamt vorbei zu lösen, indem man die Parkplätze im Sinne des „öffentlichen Interesses“ deklariert. Hintergrund ist das Verkehrschaos vom letzten Sommer. Doch wie berichtet wird daraus vorerst nichts.

Die Miesbacher Behörde tagte gemeinsam mit Käfers Geschäftsführer in Kaltenbrunn, Markus Kemeter, Gmunds Bürgermeister Georg von Preysing, Geschäftsleiter Florian Ruml sowie einem Verkehrsexperten der Polizei Bad Wiessee. Das Ergebnis laut Landrat Wolfgang Rzehak: „Wir sehen uns derzeit nicht in der Lage, diese Befreiung auszusprechen.“

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Hier die Stellungnahme des Landratsamtes im Wortlaut:

“Der Pächter hatte am 23. Juni 2016 einen Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Tegernsee und Umgebung“ gestellt. Bei dem Treffen waren der Pächter und die Gemeinde bereits darauf hingewiesen worden, dass diese Befreiung derzeit nicht erteilt werden kann.

Der Gemeinderat in Gmund hatte mit 12 zu 7 Stimmen bereits seine Unterstützung zugesagt. Im Beschluss wird auf ein öffentliches Bedürfnis nach Parkplätzen in dem Bereich verwiesen. Für Anlagen des öffentlichen Verkehrs – wie für einen Parkplatz – ist keine Baugenehmigung erforderlich. Dies ist in der Bayerischen Bauordnung so geregelt, unter Artikel 1, Absatz 2, Nr. 1.

Das bedeutet aber nicht, dass gar keine Genehmigung nötig ist. Da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt, müsste das Landratsamt Miesbach eine Befreiung nach Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erteilen. Dazu meinte der zuständige Abteilungsleiter, Dr. Thomas Eichacker: „Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass nicht nur ein öffentliches Interesse am Bau eines Parkplatzes vorhanden ist, wie dies Voraussetzung für die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche ist, sondern dass dieses öffentliche Interesse die Belange des Landschaftsschutzes überwiegt.“

Bei dem Treffen im Landratsamt hatte jedoch ein Verkehrsexperte der Polizei-Inspektion Bad Wiessee Stellung genommen. Der Polizeihauptkommissar beschrieb die „Verkehrssicherheitslage“ um Gut Kaltenbrunn herum als „momentan gesichert“. Nach Urteil des Landratsamtes liegen damit nicht genügend belastbare Fakten vor, dass sich die prekäre Situation des Sommers 2015 wiederholen könnte.

Insbesondere konnten Maßnahmen der Polizei und des Landratsamtes die Situation entschärfen. Momentan verzeichnet die Polizei neun bis 13 Unfälle jährlich im Bereich der Einmündung Kaltenbrunn, meist Auffahrunfälle. Insgesamt sind in den Bauplänen für Gut Kaltenbrunn 275 Stellplätze nachgewiesen, darunter mehr als 70 Stellplätze im Innenhof zwischen ehemaligem Gesindehaus, Rinder- und Pferdestall. Diese Stellplätze im Innenhof müssen im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen noch erstellt werden.

Eine Nutzung dieser Flächen als Eventfläche sei nicht möglich, ergänzte Thomas Eichacker: „Wir weisen darauf hin, dass eine Reduzierung der in der Baugenehmigung nachgewiesenen Stellplätze nicht möglich ist und vom Landratsamt auch nicht geduldet würde“. Der Landrat äußerte Verständnis für die Probleme des Pächters, viele Parkplätze dort würden wohl wirklich auch von Autofahrern genutzt, die keine Gäste der Wirtschaft seien. „Sie müssen Maßnahmen einleiten, dass nur Ihre Gäste dort parken“, sagte Rzehak. Es wurde vereinbart, die Parkplatzsituation im Bereich Kaltenbrunn zu beobachten.

Der Pächter sollte belegen, dass besonders andere Fahrzeuge auf seinen Parkplätzen stehen. Falls dann alle Gebäude und alle Parkplätze ausgebaut sind, könnte auf der Basis belastbarer Daten die Angelegenheit erneut bewertet werden. Grundsätzlich ist eine Befreiung nicht ausgeschlossen, falls das öffentliche Interesse hinreichend belegt wird.”

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