Oktober
NGG ruft zu Wahl auf: “Junger Draht zum Chef”

Demnächst werden im Landkreis Jugend- und Auszubildende Vertreter gewählt. So funktionierts:

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Im Oktober werden Jugend- und Auszubildendenvertreter im Landkreis gewählt. / Foto: NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wünscht sich mehr “junge Sprachrohre” in den Betrieben: Im Landkreis Miesbach stimmen deshalb Azubis und junge Beschäftigte demnächst über ihre ‘U25-Sprecher’ ab. Konkret geht es dabei um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen: kurz JAV. Manuel Halbmeier, Geschäftsführer der NGG Rosenheim-Oberbayern betont außerdem: “Es ist wichtig, die JAV-Wahlen im eigenen Betrieb jetzt auf die Beine zu stellen – egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung.” Denn: Bei der JAV gehe es, so Halbmeier, um eine starke Stimme der Jugendlichen mit direktem Draht zur Chefetage.

Die Sprecher haben dabei im Betrieb auch ein wichtiges Wörtchen mitzureden. “Zum Beispiel dann, wenn es um die Kantinenpreise für Azubis geht. Aber auch um die Ausbildungsbedingungen”, so die NGG. Wichtige Punkte sind dabei eine Pauschale für die Fahrkosten zur Berufsschule oder die Anschaffung von Fachbüchern und Tablets. Gleichzeitig kann eine JAV über die Gewerkschaft auch Einfluss auf die Azubi-Gehälter nehmen. “Vor allem sei die JAV aber ein „wichtiges Scharnier zum Meister und zur Geschäftsführung”, betont Halbmeier. Weiter erklärt er:

Wenn’s mal klemmt, können die gewählten Jugendlichen der JAV echte Problemlöser sein. Sie helfen bei individuellen Schwierigkeiten genauso wie bei einem miesen Betriebsklima.

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Die entsprechenden Wahlen laufen vom 01. Oktober bis zum 30. November in Betrieben und Behörden des Landkreises. Voraussetzung ist, dass es im Betrieb mindestens fünf Jugendliche und einen Betriebsrat gibt. Wählen darf jeder Beschäftigte unter 18 Jahren. Ebenso grundsätzlich alle Azubis. Auf die Kandidatenliste schafft es jeder Auszubildende oder Beschäftigte unter 25 Jahren. “Es kommt jetzt darauf an, die Wahlen im Kreis Miesbach gut vorzubereiten”, sagt Halbmeier. Jugendliche, die in Betrieben arbeiten, für die die NGG zuständig ist – also in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion zum Beispiel – können sich an die NGG Rosenheim-Oberbayern wenden, um Wahlunterstützung zu bekommen.

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