Krankenhaus: Besucher pöbeln gegen Personal

Was bereits seit Monaten angekündigt wurde, ist nun da: die zweite Corona-Welle. Das verschärft auch die Situation in Kliniken. Das Krankenhaus Agatharied hat nun die Besuchsregeln verschärft – denn teils halten sich die Besucher oftmals nicht nur an die geltenden Regeln, sondern gehen sogar das Personal verbal an.  

Im Krankenhaus Agatharied gelten verschärfte Besuchsregeln.

Durch die steigenden Corona-Zahlen, wird deutschlandweit in einigen Krankenhäusern nach und nach wieder das Besuchsverbot eingeführt. „Für Patientinnen und Patienten – vor allem bei Langzeitaufenthalten – hat das Anfang des Jahres verhängte Besuchsverbot zu erheblichen, vor allem psychischen, Belastungen geführt“, heißt es nun seitens des Krankenhauses Agatharied.

Nicht alle Besucher halten sich an die Maßnahmen

Andererseits müsse für Krankenhäuser der Schutz der Mitarbeiter sowie der Patienten im Vordergrund stehen. „Kann dieser nicht gewährleistet werden, wankt die gesundheitliche Versorgung der gesamten Region.“ Trotz der sich aktuell zuspitzenden Lage versuchen die Verantwortlichen des Krankenhaus Agatharied ein grundsätzliches Besuchsverbot zu vermeiden.

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Ob dies jedoch dauerhaft gelingen kann, hängt stark vom weiteren Verlauf der Pandemie und dem Verhalten eines jeden Einzelnen ab.

Leider komme es auch in Agatharied aber immer wieder zur Missachtung der Besucherregelungen. So werden zum Beispiel die vorgeschriebenen Besuchszeiten nicht eingehalten oder die Hygieneregeln wie Mindestabstand und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht. „Ausufernde und zum Teil lautstarke Diskussionen und Anschuldigungen gegen die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, welche sich streng an die Vorschriften des Hauses halten, sind leider an der Tagesordnung.“

Strenge Besuchsregeln im Krankenhaus Agatharied

Aktuell seien die Besuche im Krankenhaus Agatharied daher streng geregelt. Basierend auf der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde festgelegt, dass nur Besuche unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. „Für das Krankenhaus bedeutet dies einen erheblichen personellen und administrativen Mehraufwand, der durch ein Besuchsverbot enorm minimiert werden könnte“, so die Krankenhausverwaltung weiter. (Detaillierte Informationen und alle geltenden Regeln finden Sie hier).

Ein grundsätzliches Besuchsverbot im Krankenhaus Agatharied, wie es in anderen Krankenhäusern längst umgesetzt wurde, lasse sich nur vermeiden, wenn sich Patienten wie auch Besucher an die Hygieneregeln halten, solange die Corona-Lage nicht außer Kontrolle gerät. Deshalb richtet das Krankenhaus Agatharied noch einmal den dringenden Appell an alle, jeden Besuch generell zu hinterfragen. Handelt es sich beispielsweise um einen absehbar kurzen Aufenthalt, sollte wo möglich ganz auf Besuche verzichtet werden.

Jeder Kontakt beinhaltet eine potentielle Gefahr der Ansteckung. Damit riskiert jeder Besucher und jeder Patient, dass aufgrund einer Infektionsausbreitung das Krankenhaus handlungsunfähig wird.

Sind Besuche erforderlich, dann seien die Einhaltung der Besuchsregelungen des Krankenhauses Agatharied oberstes Gebot. Untersagt sind Besuche von Personen, die in den letzten 14 Tagen unter unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen (Luftnot, Husten, Auswurf, Brustschmerzen,…) jeder Schwere litten. „Dies gilt auch für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten und/oder an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben“, betont die Verwaltung.

Konsequentes Handeln im Krankenhaus Agatharied

Bei Missachtung der für das Krankenhaus gültigen Regelungen und Vorschriften sei das Haus gezwungen, konsequent zu handeln: „Der Sicherheitsdienst des Krankenhauses darf nach Abstimmung das Hausrecht ausüben und gegebenenfalls Besucher des Hauses verweisen oder den Einlass in das Krankenhaus gänzlich verweigern.“

Für das Krankenhaus stehe die sichere und nachhaltige Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis im Vordergrund. Die erlassene Besuchsregelung dient einzig der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Krankenhauses. „Wer diese Regeln in Frage stellt, leistet einem absoluten Besuchsverbot Vorschub“, heißt es abschließend.

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