“Ohne Populismus und Hetzerei”

Erst letzte Woche hagelte es Kritik an einer neuen Regelung: Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit dürfen nicht mehr arbeiten. Doch parallel dazu wird die Integration für die übrigen Flüchtlinge forciert. Zwei Fronten treffen aufeinander.

In den Asylunterkünften herrscht künftig Ungleichheit – einige arbeiten fast Vollzeit, andere gar nicht.

Kurz vor Weihnachten ließ das Bayerische Innenministerium die Bombe platzen: Ein neuer Beschluss besagt, dass Flüchtlinge mit einer geringen Bleibeperspektive nicht mehr arbeiten dürfen. Bedeutet im Klartext: Haben Flüchtlinge aufgrund ihres Herkunftslandes eine geringere Chance in Deutschland zu bleiben, so erhalten sie nur noch sehr eingeschränkt, wenn überhaupt, eine Arbeitserlaubnis.

Doch das ist noch nicht alles. Nicht nur, dass betroffene Flüchtlinge nicht mehr arbeiten können – sie dürfen auch keine Sprachkurse mehr besuchen. „Eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit“ gilt derzeit nur bei Asylbewerbern aus Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien als gegeben.

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Unmut über Arbeitsverbot

Das sorgte in den vergangenen Wochen für einigen Unmut in den Gemeinden und Helferkreisen. Die Angst vor Radikalisierung geht um. Landrat Wolfgang Rzehak musste sich der Kritik von Landkreis-Bürgermeistern stellen, er solle etwas unternehmen. Rzehak ist der Meinung, dass man Menschen nicht zur Untätigkeit verurteilen könne. Trotzdem müsse man der Anweisung der Staatsregierung folgen.

Im Gegensatz dazu wird jetzt jedoch fleißig weiter in Integrationsmaßnahmen investiert. Denn die Asylbewerber mit Bleiberecht oder der Wahrscheinlichkeit auf Anerkennung dürfen arbeiten. Bundesweit werden bis zu 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) geschaffen. Der Bund stellt dafür jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung. Auch im Landkreis Miesbach sind solche Stellen geplant.

Integration durch Arbeit – für manche noch möglich

„Integration funktioniert am besten über Arbeit“, war sich Landrat Wolfgang Rzehak noch im November sicher. Rund 20 Vertreter der verschiedenen Träger Ende letzten Jahres ins Landratsamt eingeladen. Darunter Vertreter von Gemeinden, Schulen, Kommunalunternehmen oder Kirchen, um mit deren Hilfe neue Stellen für Flüchtlinge zu schaffen. Rzehak meinte zu diesem Anlass weiter:

Bayern hat es als Bundesland am besten geschafft, diese Notfallsituation mit Augenmaß zu meistern. Wir haben die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten gut organisiert. Jetzt wollen wir ohne Populismus und ohne Hetzerei das Thema Integration ebenso sachlich angehen.

Bei den FIM handelt es sich allerdings nur um Arbeitsgelegenheiten, es sind keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechts und auch keine Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Sozialgesetzbuches.

Bereits vor Abschluss des Asylverfahrens können Flüchtlinge an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden, damit sie ihre Sprachkenntnisse – besonders Fachbegriffe aus der Arbeitswelt – verbessern. Gleichzeitig erhalten sie Einblicke in das gesellschaftliche Leben und den Berufsalltag in Deutschland. Dabei sollen sinnvolle und gemeinnützige Beschäftigungen geschaffen und Arbeiten erledigt werden, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu dieser Zeit verrichtet werden würden.

80 Cent die Stunde für gemeinnützige Arbeit

Die Maßnahmen sind pro Person auf ein halbes Jahr befristet, die Wochenarbeitszeit beträgt 30 Stunden. Der Lohn liegt bei 80 Cent pro Stunde. Für jeden bereitgestellten Integrationsplatz wird von der Bundesagentur für Arbeit eine monatliche Pauschalzahlung in Höhe von 250 Euro gezahlt.

Dem Landkreis Miesbach entstehen keine Kosten, bis auf den Verwaltungsaufwand. Einige der geladenen Vertreter erklärten sich nach dem Gespräch im Landratsamt bereit, solche Stellen zu schaffen. Rund 100 Vollzeitstellen könnten also schon bald eingerichtet werden.

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