Notbremse für den Landkreis Miesbach

Ab Mittwoch greift die Notbremse im Landkreis Miesbach. Dann gelten wieder neue Regeln. Alles dazu lest ihr hier.

Quelle: Landratsamt Miesbach

Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Landkreis Miesbach drei Tage in Folge über 100 (Samstag laut RKI 113, Sonntag 115 und heute 122). Damit greift ab Mittwoch, 14.04.2021, 0 Uhr, die sog. „Notbremse“ der Bayerischen Staatsregierung.

Was ändert sich/welche Einschränkungen gibt es ab Mittwoch?

  • Kontaktbeschränkungen: 1 Hausstand plus 1 weitere Person. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Sport: Kontaktfreier Individualsport im Freien unter Einhaltung der Regeln zur Kontaktbeschränkung. Alle Sportvereine im Landkreis erhalten vom Landratsamt separat ausführliche Informationen.
  • Einzelhandel: Wenn bisher Click & Meet erlaubt war, dann weiterhin Click & Meet erlaubt – allerdings zusätzlich mit einem aktuellen negativen Test (max. 48 h alter PCR-Test, max. 24 h alter Schnelltest oder Selbsttest direkt vorm Geschäft). Bisher Geschlossenes bleibt weiterhin zu. Wo bisher keine Terminvereinbarung gefordert war, ist es auch weiterhin nicht (dementsprechend auch keine Tests notwendig).
  • Außerschulische Bildung darf nicht mehr in Präsenzform stattfinden. Auch Musikunterricht in Präsenzform ist untersagt. Erlaubt sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sowie der theoretische und praktische Fahrschulunterricht.
  • Kulturstätten sind geschlossen.
  • Nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr (Ausnahmen siehe Verordnung).
  • Schulen / Kitas: Für die Schulen und Kitas ändert sich in dieser Woche nichts mehr, weil immer freitags gesondert die tagesaktuelle Inzidenz bekannt gemacht werden muss, die anschließend die Regeln für die kommende Woche festlegt. Wie es also in der kommenden Woche für Schulen und Kitas weitergeht, steht erst am Freitag fest.

Wie lange gilt die „Notbremse“?

Die zusätzlichen Einschränkungen gelten so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz wieder drei Tage in Folge unter 100 liegt. Es reicht nicht, wenn die Inzidenz einmal oder zweimal darunter liegt. Nach den drei Tagen unter 100 muss das Landratsamt die Unterschreitung wieder amtlich bekannt machen. Anschließend gelten wieder die bisher bekannten Regeln.

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Was ist die Rolle des Landratsamtes?

Das Landratsamt muss die dreimalige Über-/ Unterschreitung der Inzidenzwerte von 50, 100 und 200 „amtlich bekanntgeben“, d.h. die Inzidenzwerte des RKI bestätigen und die Öffentlichkeit über die neuen Regeln informieren. Da sich die Einschränkungen, die in der jeweiligen Inzidenzphase gelten, direkt aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ableiten, gibt es keine Gestaltungsspielräume. Als Service für die Bürger wird das Landratsamt Miesbach ab Mittwoch die neuen Regeln auf dem Landkreis-Dashboard übersichtlich darstellen.

Woran liegt die steigende Inzidenz?

Es gebe kein großes Infektionscluster im Landkreis, auch keinen Ausbruch in einer Pflege- oder anderen Einrichtung. Viele kleinere Cluster im häuslichen oder privaten Umfeld machen die Masse aus. “Eine Entspannung der Lage ist noch nicht in Sicht, weil auch am Wochenende, wenn traditionell viele Arztpraxen geschlossen haben, viele Neuinfektionen gemeldet wurden”, so eine Sprecherin des Landratsamts.

Aufgrund der Inkubationszeit von 14 Tagen (Zeit zwischen Infektion und Auftreten von Symptomen) seien auch mögliche Auswirkungen der Osterfeiertage noch nicht absehbar.

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