Nörgel-Rentner landet vor Gericht

Ein 71-jähriger Rentner und notorischer Anzeiger legte sich gern mit der Polizei an. Doch irgendwann geriet der Mann an den Falschen. So erstattete der Leiter der Autobahnpolizei Holzkirchen Anzeige. Der Fall landete heute vor Gericht.

Ein Rentner aus Bayrischzell redete schlecht hinter dem Rücken des Leiters der Autobahnpolizeistation in Holzkirchen.

Die Polizisten kannten den 71-jährigen Fuhrunternehmer aus Bayrischzell schon sehr gut. Der Rentner gibt selbst an seit den 80er Jahren immer wieder Anzeigen erstattet zu haben. Angeklagt war er nun wegen übler Nachrede gegen den Dienstellenleiter der Holzkirchner Autobahnpolizei.

Vor dem Amtsgericht äußerte er bei der heutigen Verhandlungen, dass er sich grundsätzlich wundere, warum seine zahlreichen Anzeigen nicht so verfolgt würden, wie er sich das vorstellt:

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Ich bin ein gefürchteter Anzeigen-Erstatter. Ich habe schon mehr als 200 Anzeigen erstattet.

Sein Steckenpferd: Bauern und ihre steuerbegünstigten Traktoren. Diese würden sich nämlich widerrechtlich als Fuhrunternehmer betätigen. Im Februar 2016 rief der Angeklagte bei der Leiterin der Polizeiinspektion Miesbach an, um sie darüber zu informieren, was aus seiner Sicht an ihrer Dienststelle alles falsch liefe.

Grantler und Drecksau?

„Ich wollte ihr erklären, warum ihr Vorgänger meine Anzeigen nicht verfolgt“, erklärte der Mann heute vor dem Miesbacher Amtsgericht. Das tat er zudem ausführlich und erwähnte dabei, er wisse, dass der Kollege nach Holzkirchen strafversetzt worden sei. Zudem habe er gehört, dass es eine Konkurrentenschutzklage gegeben habe. „Außerdem hat man mich ‚Grantler‘ und ‚Drecksau‘ genannt“, so der 71-Jährige.

Doch Richter Walter Leitner warnte den Mann: “Vorsicht! Sagen Sie der Dienststellen-Leiter aus Holzkirchen hat Sie so genannt? Nicht, dass wir hier gleich die nächste Anzeige haben.” Daraufhin lenkte der Angeklagte ein und erklärte beschwichtigen. Jemand habe ihn so genannt, er wisse nicht mehr, wer. Die Beamtin aus Miesbach berichtete, dass sie seit ihrem Amtsantritt 2014 ein bis zweimal pro Woche mit dem Angeklagten telefoniert.

„Er hatte wie so oft einen erregten Gemütszustand, sprach sehr laut und in einem langen Redefluss“, beschrieb die Polizistin das Telefonat. „Er sagte, ich solle einen anderen Sachbearbeiter einsetzen, denn der jetzige in Rosenheim sei ‚der beste Anwalt betrügerischer Kfz-Halter‘.“ Sie erinnerte sich auch bezüglich der Anschuldigungen gegen ihren Kollegen von der Autobahnpolizei im selben Telefonat:

Er sagte, dieser sei ein schlimmer Quertreiber und uneinsichtig. Und das er in die neue Position zwangsversetzt worden sei.

Auch der Leiter der Holzkirchner Autobahnpolizei beschrieb sein Verhältnis zum Angeklagten. „Ich kenne ihn schon viele Jahre aus meiner Zeit in Miesbach“, erklärte er. “Ich habe auch schon mal eine Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Die wurde allerdings seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Warum entzieht sich meiner Kenntnis.“

Beförderung – keine Zwangsversetzung

Bezüglich seiner Versetzung erklärte der Beamte: “Ich habe mich für diese Position beworben. Die Vergabe erfolgt durch das Innenministerium im Rahmen einer Bestenauswahl.” Eine Konkurrentenschutzklage habe es zwar tatsächlich gegeben, aber dieser sei nicht stattgegeben worden. „Und es war eine Beförderung“, führte der Mann aus. “Ich bin jetzt in einer höheren Gehaltsstufe.“

Die Staatsanwältin erklärte, dass damit der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sei. Der Angeklagte habe wissentlich zum Schaden eines Dritten die Unwahrheit behauptet. Da der Beschuldigte keine Angaben zu seiner finanziellen Situation machen wollte, schätzte sie sein Einkommen und forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 Euro sowie die komplette Übernahme der Streitkosten.

Vorfreude auf die Revision

Die Verteidigerin führte dagegen für ihren Mandanten ins Feld, dass dieser ja davon überzeugt gewesen sei, die Wahrheit zu sagen. Er habe sich ganz ohne Vorsatz einfach geirrt. Davon wollte Richter Leitner aber nichts wissen:

In dem Moment eine Aussage über jemanden treffen, die objektiv falsch ist, handelt es sich um üble Nachrede. Was Sie gesagt haben, war ehrenrührig.

Leitner folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sah die Geschichte jedoch nicht als beendet an. „Ich gehe auf jeden Fall in die Revision“, erklärte er nach Urteilsverkündung gegenüber der Holzkirchner Stimme. „Und ich freue mich schon drauf.“

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