Ostin muss weiter abkochen

Erst musste ganz Gmund abkochen, jetzt nur noch die Ostiner. Nachdem die Keime im Trinkwasser kurzzeitig nicht mehr nachweisbar waren, wurde nun erneut eine Belastung festgestellt. Und die dauert an.

Die Bewohner der Ostiner Siedlung müssen ihr Wasser immer noch abkochen

Ein Teil des Trinkwassers in Gmund ist wieder mit Keimen belastet. Dies haben Proben gezeigt, die der Gmunder Wasserversorgungsverein (WVV) vor einigen Wochen entnommen hat. Betroffen sind ausschließlich die Bewohner der Ostiner Siedlung (rund 100 Haushalte). Sie müssen ihr Trinkwasser erneut abkochen.

Bereits Mitte Oktober hatte man eine Verunreinigung mit coliformen Bakterien und Enterokokken im Hochbehälter festgestellt. Zwei Wochen lang mussten etwa 4000 Gmunder Haushalte ihr Trinkwasser abkochen. Am 23. Oktober wurde die Abkochverfügung zwar aufgehoben, weiterhin gechlort wurde aber bis zum 5. November.

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Drei saubere Proben nötig

“Die Abkochverfügung muss nach Auskunft unseres Gesundheitsamtes bis auf Weiteres noch aufrechterhalten werden”, erklärt Pressesprecher Birger Nemitz auf Nachfrage. Drei saubere Proben hintereinander brauche man jetzt, meint Alfred Schenk, technischer Betriebsleiter beim Gmunder Wasserversorgungsverein gegenüber dem Merkur. Wann die Ergebnisse vorliegen, könne man nicht genau sagen. “Es handelt sich um eine Frage der öffentlichen Sicherheit, hier sollte man kein Risiko eingehen”, betont Nemitz.

Aktuell laufe außerdem eine Dauerspülung der Anlage. Und auch der in die Jahre gekommene Hochbehälter soll 2019 saniert werden.

Das muss beachtet werden

Für die betroffenen Haushalte in Ostin gilt laut Landratsamt folgendes: Die meisten Keime sind sehr hitzeempfindlich. Ein sprudelndes Abkochen des Trinkwassers reicht aus, um möglicherweise vorhandene Krankheitserreger abzutöten. Für folgende Verwendungszwecke ist das Wasser abzukochen:

• zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, u. a.), auch für Kaffeemaschinen
• zur Zubereitung von Nahrung, besonders für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden; Geschirrspülmaschinen auf die höchste Temperaturstufe einstellen
• zum Zähneputzen und zur Mundpflege • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
• zum Herstellen von Eiswürfeln.

Zu Reinigungszwecken, Wäschewaschen, für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Baden könne mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, außer es liegen größere Wunden vor.

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