Wie die Holzkirchner Polizei meldet, konnte bis dato kein Halter des flugfähigen Vogels ermittelt werden. Eine „Sofortfahndung“ des Jagdsachbearbeiters der PI Holzkirchen verlief ergebnislos. Da das Tier nicht dem Jagdrecht unterliegt, gebe es auch “keine Handhabe für den Jagdausübungsberechtigten”.
Aus tierschutzrechtlichen Gründen gebe es allerdings auch keine Bedenken, aufgrund des vorhandenen Nahrungsangebotes, sich um die Gesundheit des Vogels zu sorgen. Dabei, so die Beamten abschließend, habe der Pfau auch eher natürliche Feinde wie Fuchs und Marder zu fürchten.
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