Am Montag griff die Autobahnpolizei Holzkirchen drei Personen auf der A8 Richtung Salzburg auf. Zwei davon seien laut Polizeiinformationen unter Drogeneinfluss gefahren. Die ersten beiden zogen die Beamten gegen 10.30 Uhr aus dem Verkehr. Sie sind im Verkehr aufgefallen, da ihr Auto „augenscheinliche zu schwer beladen war“. Dazu berichtet die Polizei: „Bei der Kontrolle auf dem Gelände der Autobahnpolizei bemerkten die Beamten, dass der 24-jährige Handwerker einen sehr glasigen Blick hatte.“
Verschiedene Tests erhärteten diesen Verdacht des Drogenkonsums und die Polizisten ordneten einen Urintest an. Das Ergebnis bekräftigte die Vermutung der Beamten, informiert die Holzkirchner Polizei. Die Testerei hatte jedoch noch nicht ganz ihr Ende gefunden. Zum Abschluss wurde der 24-Jährige zum Bluttest gebeten. Die Polizei informiert:
Sollte die Blutuntersuchung den Anfangsverdacht bestätigen, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Damit nicht genug, ist den Polizisten bei der Anzeigenaufnahme aufgefallen, dass der Fahrer und sein 22-jähriger Beifahrer noch eine Fahnungsnotierung offen hatten. Die konnte jedoch vor Ort geklärt werden und die beiden durften – nach einem Fahrerwechsel – ihre Fahrt fortführen.
Zwei Fahrten sind zwei Taten
Ein paar Stunden später, am Abend des 26. Septembers, fiel Polizisten ein 20-Jähriger auf. Ähnlich wie bei den Männern davor fiel auch hier den Polizisten als Erstes ein „glasiger Blick“ auf. Bei der Kontrolle habe sich der 20-Jährige laut Polizei gleich etwas ungehalten aufgeführt. „Da er der Meinung war, dass nur er ständig angehalten und kontrolliert wird“, berichtet die Polizei.
Ein Urintest bestätigte daraufhin den Verdacht der Beamten. Bei der Anordnung eines Bluttests entgegnete der 20-Jährige, dass man das doch schon getan habe. Er sei im Stadtgebiet Rosenheim eine Woche zuvor bereits zum Bluttest gebeten worden. Die Polizisten erklären dem jungen Mann daraufhin, dass zwei Fahrten auch zwei Taten sind. Sollten tatsächlich beide Tests positiv auffallen, verdoppelt sich das Bußgeld und der 20-Jährige muss sich auf drei Monate Fahrverbot einstellen.
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