Bei dem sichergestellten sogenannten Butterfly-Messer handelt es sich nach Angaben der Polizei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Den jungen Otterfinger, der in diesem Deliktsbereich bereits als Wiederholungstäter bekannt ist, erwartet nun ein Verfahren wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz.
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