Polizei warnt vor Kontrollen

Spaß haben, böse Geister vertreiben und den Frühling willkommen heißen – darum geht’s traditionell beim Fasching. Bei all den Partys ist dann aber auch mal das ein oder andere Glas Alkohol dabei. Die Polizei spricht deshalb vorsorglich schon mal eine Warnung aus.

Party und Alkohol gehört für viele Leute zum Fasching dazu.

„Wir wollen Ihnen nicht die Freude am Fasching verderben“, so Polizeirat Holger Siegemund vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd: „Uns ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer gesund und sicher nach Hause kommen.“ Die Polizei kündigt deshalb schon jetzt vorsorglich an, dass rund um die Faschingszeit verstärkt Kontrollen durchgeführt werden.

Allein in den letzten Tagen des Faschings 2018 wurden laut Polizeiangaben 20 Trunkheitsfahrten vor Fahrantritt verhindert, 137 Fahrzeuglenker wurden „aus dem Verkehr gezugen“, 33 Autounfälle fanden unter Alkohol-Einwirkung statt und 40 Fahrer standen unter Drogeneinfluss. Zahlen, die laut dem Beamten für sich sprechen und belegen, dass die anstehenden, verstärkten Polizeikontrollen in der „heißen Phase“ des Faschingstreibens 2019 notwendig sind.

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Harte Strafen sind bei alkoholisierten Fahrern üblich

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden dabei hart bestraft. Denn diese sind nicht nur für Fahrer und Beifahrer gefährlich, sondern auch für andere Autofahrer und Fußgänger. Für die sogenannten „Ersttäter“ kommt es schon zu mindestens einem Monat Fahrverbot sowie zu Punkten in Flensburg. Hinzu kommen dann auch noch ordentliche Geldstrafen, die nicht selten das Monatseinkommen übersteigen.

Siegmund vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd empfiehlt den Feiernden deshalb schon vor der Party abzusprechen, wie sie wieder nach Hause kommen und ob die Fahrt mit Taxen oder öffentlichen Verkehrsmittel nicht eines Führerscheinverlusts vorzuziehen wäre.

Schon ab 0,3 Promille kann man den Lappen verlieren

Ausschnitte aus dem Bußgeldkatalog zeigen, dass ab einer Fahrt mit bereits 0,5 Promille bereits 500 Euro Geldstrafe, zwei Punkte laut dem neuen Punktesystem und mindestens ein Monat ohne Führerschein fällig sind. Die Sanktionen verschärfen sich entsprechend der Anzahl der Vorstrafen oder Fälle, in denen man von der Polizei bereits erwischt wurde.

Es droht aber auch dem schon ein Führerscheinentzug, der mit 0,3 Promille einen Autounfall verursacht hat. Wer mehr als 1,1 Promille hat, wird von der Polizei als komplett fahruntüchtig angesehen und bekommt auch eine härtere Strafe. Bei Wiederholungsfällen oder bei 1,6 Promille müssen die erwischten Fahrer eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchgehen. In der MPU wird dann geklärt, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen.

Die Tipps der Polizei einmal zusammengefasst:

  • Genies die Faschingsgaudi, aber ohne Drogen oder Alkohol am Steuer
  • Klär schon vor dem ersten Drink, wie du nach Hause kommst
  • Greif auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen zurück – die sind billiger als die Geldstrafe
  • Lass dich nicht von jemanden Fahren, der selber was getrunken oder genommen hat – für die eigene Sicherheit
  • Der Restalkohol kann auch am nächsten Morgen die Fahrtauglichkeit beeinflussen – Also lieber Kater gescheid ausschlafen

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