Vor einem Jahr hatte man angekündigt, durch verstärkte Kontrollen effektiver gegen Rauschgiftdelikte vorgehen zu wollen. Wir haben die Wiesseer Polizei und deren Kollegen in Rosenheim gefragt.
Drogenmissbrauch ist auch im Tegernseer Tal ein Thema – allerdings sind hier aktuell keine größeren Zuwächse zu verzeichnen. Gab es 2012 insgesamt 67 Fälle, war es im vergangenen Jahr genau einer mehr. Von 2011 auf 2012 hingegen hatte die Polizei Bad Wiessee einen vergleichsweise hohen Anstieg um zehn Fälle registrieren müssen. Damals hatte Kriminalhauptkommissar Johann Schweiger erklärt: „Das hält sich im Rahmen, in den Jahren zuvor war es auch schon mal mehr. Zudem sind alle 67 Fälle von 2012 auch aufgeklärt. worden.“
Laut Sicherheitsbericht der Polizei verteilten sich die 68 Fälle von 2013 folgendermaßen auf die einzelnen Talgemeinden: drei Rauschgiftdelikte in Tegernsee, 13 in Bad Wiessee, 17 in Gmund, 32 in Rottach-Egern und drei in Kreuth. In Rottach-Egern seien insbesondere Diskotheken, Bars und Clubs die Schwerpunkte, sagt Jürgen Thalmeier, Pressesprecher bei der Rosenheimer Polizei, in Bad Wiessee sei es das Casino.
Aufgrund der Nulltoleranz-Regel in Bayern wird jeglicher Besitz von Drogen verfolgt. Auch Vergehen mit kleinen Drogenmengen werden geahndet. In anderen Bundesländern ist man in dieser Hinsicht nachsichtiger. Nach wie vor sind im Tal vornehmlich Cannabisdelikte zu verzeichnen. Die befürchtete Welle von Partydrogen ist bisher ausgeblieben, sagt Wiessees Vize-Polizeichef Paul Knott:
Über sogenannte Partydrogen hier im Tal liegen uns bisher noch keine Erkenntnisse vor. Gottseidank, denn das sind die wirklich Gefährlichen.
Im Tegernseer Tal setzen die Ordnungshüter auf gezielte Drogenkontrollen. Die meisten Delikte werden bei Verkehrskontrollen entdeckt oder bei Kontrollen vor Diskotheken und Clubs. „Je mehr wir kontrollieren, desto mehr Erfolge haben wir auch“, hatte Knott bereits im vergangenen Jahr erklärt. Das scheint sich, nach den aktuellen Statistiken zu urteilen, zu bewahrheiten.
Während die Polizei im Tegernseer Tal vornehmlich Konsumenten und Kleinstdealer aufgreift, sucht eine Gruppe aus vier routinierten Drogenfahndern um Hauptkommissar Roland Fritzsch nach den „großen Fischen“. „Wir sind fast täglich und zu jeder Tages- und Nachtzeit unterwegs“, erläutert Fritzsch das Vorgehen seiner Gruppe, „und auch im Grenzbereich im Rahmen der Schleierfahndung tätig.“ Besonders oft sind sie in Holzkirchen und Irschenberg erfolgreich, wo ihnen, bedingt durch die Autobahnraststätten, auch zahlreiche Drogenschmuggler ins Netz gehen.
„Große Fische“ gibt es im Tal bisher nicht
Landkreisweit betrachtet, sind die Drogendelikte zwischen 2012 und 2013 um 5,7 % angestiegen, von 279 auf 295 Fälle. Gleichzeitig verbesserte sich aber auch die Aufklärungsrate von 97,8 % auf 99 %. Auch in puncto Drogentote ist die Entwicklung positiv: 2013 gab es einen Drogentoten, im Jahr davor waren es noch zwei gewesen, einer davon in Tegernsee. Zur Aufklärungsrate muss man allerdings sagen, dass diese Delikte im Rahmen von aktiven Kontrollen aufgeflogen sind und daher auch sofort als aufgeklärt galten. Wieviele Kontrollen dagegen nötig waren, um die 68 Fälle im Tegernseer Tal aufzudecken, ist uns bisher nicht bekannt.
Es gibt auch Gerüchte, dass im Tegernseer Tal während der letzten Wochen Hausdurchsuchungen in Verbindung mit Drogendelikten stattgefunden haben sollen. Seitens der Polizei wird dies jedoch dementiert. Nach Auskunft von Paul Knott hat es hier bisher keine Durchsuchungen gegeben. Das wäre auch gar nicht so leicht, denn man darf eine Person nicht einfach durchsuchen, geschweige denn deren Räumlichkeiten. Dafür muss es immer einen begründeten Verdacht geben, dem die Polizei nachgehen kann. Am Ende muss ein Richter den Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung absegnen, erst dann darf die Polizei agieren.
Viele Personen- und Fahrzeugkontrollen
Was die Beamten leichter tun können, ist gezielt Personen zu kontrollieren, die in ihren Augen „verdächtig“ sind. Dabei stellt sich natürlich die Frage nach den Kriterien, die dafür als Rechtsgrundlage dienen – ganz ohne Begründung darf auch die Polizei nicht kontrollieren und muss diese Begründung den Betroffenen auch mitteilen. So muss sich auch ein Polizeibeamter dabei auf einen Verdachtsmoment beziehen.
Im Gegensatz dazu berichten uns Betroffene aber auch, dass es manchmal schon ausreiche, als junger Mensch ein auffälliges Auto zu fahren, um regelmäßig – und erfolglos – kontrolliert zu werden. Für die Involvierten sind diese Maßnahmen ebenso entwürdigend wie ärgerlich. Aus Sicht der Polizei führen aber gerade solche Kontrollen immer wieder zum Erfolg. Im Polizeijargon ist dann meist vom „Kommissar Zufall“ die Rede.
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