Zwei Fälle wurden heute vor dem Miesbacher Amtsgericht verhandelt. Am 13. Februar vergangenen Jahres hatte ein Waakirchner Auszubildender einen Bekannten am Telefon dazu aufgefordert, zu einer bestimmten Uhrzeit am Holzkirchner Bahnhof zu erscheinen.
Sollte er sich weigern, würde er ihn mit Freunden aufsuchen und “fertig machen”, so hieß es in der Anklageschrift. Tatsächlich erschien der Bedrohte samt Begleitung zur verabredeten Zeit. Ohne ersichtlichen Grund schlug der Angeklagte der mitgekommenen Person mit der flachen Hand in den Nacken. „Das führte zu einer Rötung und nicht unerheblichen Schmerzen“, so der Staatsanwalt.
Beleidigende Abkürzung
Im zweiten Fall war der Angeklagte im August 2016 mit zwei Freunden unterwegs. Alle hatten etwas getrunken. Dabei trafen sie um 4.30 Uhr am Sauerlacher Bahnhof auf ein paar Polizeibeamte. Diese beleidigten sie mit der Abkürzung „ACAB“, was für „all cops are bastards“ oder auf Deutsch „Alle Polizisten sind Bastarde“ steht. Außerdem hätten sie den Beamten zugerufen:
Wegelagerer, schleicht’s euch!
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte gleich zu Beginn der Verhandlung, dass sein Mandant die Taten vorbehaltslos einräumt. Der Angeklagte habe sich zudem bei den beiden Geschädigten aus dem ersten Fall entschuldigt. Die hätten ihrerseits die Anzeigen zurückgenommen. Richter Schmid verlas daraufhin die Einträge des Angeklagten im Bundeszentralregister. Bereits vier Mal wurde er zuvor verurteilt: Wegen Diebstahl, Androhung von Straftaten, Sachbeschädigung und Erwerb von Betäubungsmitteln.
Erziehungsmaßnahmen fruchten nicht mehr
Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe erklärte, der Waakirchner lebe noch bei seinen Eltern. Mit denen habe er ein gutes Verhältnis. „Nachdem er nun nach einer abgebrochenen Lehre die richtige gefunden hat, diese im Sommer abschließt und auch übernommen wird, können wir eine positive Sozialprognose treffen“, erklärte er weiter. Trotzdem war die Jugendgerichtshilfe der Meinung, erzieherische Maßnahmen würden bei dem Angeklagten keinen Erfolg zeigen, wie die vorhergehenden Verurteilungen gezeigt hätten.
Ich rate zu Zuchtmitteln, halte aber eine Geldstrafe noch für ausreichend.
Der Staatsanwalt sah die hohe Anzahl an Einträgen in das Bundeszentralregister und die rasche Aufeinanderfolge der vergangenen Taten als erschwerend an. Positiv bewertete er das vorbehaltlose Geständnis. Trotzdem forderte er einen Freizeitarrest, also ein Wochenende im Jugendgefängnis. Auch forderte er, der Angeklagte solle die Kosten des Verfahrens tragen. „Schließlich hat er ein eigenes Einkommen.”
Der Angeklagte durfte sich abschließend zur Anklage äußern und entschuldigte sich noch einmal für seine Tat. Gern hätte er sich bei den Polizisten entschuldigt, diese waren aber nicht zur Verhandlung erschienen. Richter Schmid schloss sich mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an. „Normalerweise gibt es bei Körperverletzung einen Dauerarrest von nicht unter einer Woche“, erklärte Leitner. „Sie haben sich aber von ihrer besten Seite gezeigt.“ Er riet dem jungen Mann, wenn er sich beleidigt fühle, zur Polizei zu gehen. Und wenn er künftig sauer werde, solle er lieber ein paar Liegestütze machen.
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