Preysings “Geheimnis” gelüftet

Die Gmunder wollten, doch Miesbach lies sie nicht. Wie berichtet hat das Landratsamt die Parkplatzträume für Kaltenbrunn letzte Woche gestoppt. Eine Entscheidung, die vor allem Georg von Preysing nicht gefiel. In einer Erklärung sprach der Gmunder Bürgermeister von rätselhaften “Geheimissen” der Behörde. Landrat Rzehak zieht nun nach.

Bürgermeister Georg von Preysing kurz nach der Eröffnung in Kaltenbrunn - da hat er wohl noch nicht mit so viel Stress gerechnet
Noch in bester Stimmung: Gmunds Bürgermeister Georg von Preysing kurz nach der Eröffnung auf Gut Kaltenbrunn im Juni 2015. Mittlerweile hat sich die Laune von Preysing eingetrübt – der Grund: die Absage für Käfers Parkplätze.

Das Parkplatz-Problem rund um das Gut Kaltenbrunn wird zu einer Belastungsprobe zwischen Miesbacher Landratsamt und dem Gmunder Bürgermeister. Nachdem das Landratsamt letzte Woche die laut Michael Käfer benötigten 124 Parkplätze im Landschaftsschutzgebiet abgelehnt hatte, äußerte sich Georg von Preysing nur einen Tag später. Und das deutlich pikiert ob der Ablehnung.

In seiner Erklärung formulierte Preysing sein Unverständnis über die grundsätzliche Entscheidung der Genehmigungsbehörde (das “bleibt wohl deren Geheimnis”). Zusätzlich befürchtet er das Aus für den „Tag der Blasmusik“. Nun zieht das Landratsamt nach und veröffentlicht eine Chronologie der Abläufe. Dabei stellen die Miesbacher – mit einem Zwinkern in Richtung Gmund klar – dass Preysing Geheimnis keines bleiben muss.

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Hier die aktuelle Stellungnahme im Wortlaut:

Der Presse war zu entnehmen, dass „es etwas verwundert“, warum „Landrat Wolfgang Rzehak davon sprach, dass in der Parkplatz-Angelegenheit sehr bald eine Entscheidung getroffen werde. Schließlich war ja zu diesem Zeitpunkt der besagte Antrag bereits vereinbarungsgemäß zurückgezogen worden. Warum dann trotzdem die Kreisbehörde in ihrer Presseinformation vom 7. Juli mitgeteilt hat, dass vorerst eine Befreiung (…) versagt werde, „bleibt wohl deren Geheimnis“.“

Dieses „Geheimnis“ muss kein Geheimnis bleiben:

23. Juni 2016: Der Geschäftsführer von Gut Kaltenbrunn, Markus Kemeter, stellt den Antrag auf Befreiung an das Landratsamt Miesbach.

1. Juli 2016: In einem gemeinsamen Gespräch im Landratsamt Miesbach mit einem Vertreter der Polizei, Gmunds Bürgermeister Georg von Preysing, Rathaus-Geschäftsführer Florian Ruml, Geschäftsführer Markus Kemeter und diversen Vertretern des Landratsamtes wird erörtert, dass eine Befreiung nicht erteilt werden kann. Markus Kemeter gibt mündlich zu verstehen, dass er den Antrag zurückziehen will.

5. Juli 2016: Markus Kemeter formuliert einen Brief, in dem er die Befreiung zurückzieht. Der Brief ist auf den 5. Juli 2016 datiert, wann er verschickt wurde, ist dem Landratsamt Miesbach nicht bekannt.

6. Juli 2016: Die Pressestelle des Landratsamtes Miesbach führt eine Pressereise zum Thema „Qualitätsvolles Bauen im Landkreis Miesbach“ durch. Eine der fünf Stationen der Reise ist Gut Kaltenbrunn. Landrat Wolfgang Rzehak wird von wegen der Pressereise anwesenden Journalisten zu den Parkplätzen befragt. Der Landrat sagt, dass eine Entscheidung dazu „sehr bald getroffen“ werde. Die Entscheidung wird am nächsten Tag bekannt gegeben. Das Landratsamt versagt die Befreiung. Der Antrag auf Rücknahme der Befreiung ist noch nicht im Amt eingetroffen.

7. Juli 2016: Das Landratsamt wendet sich per Brief an den Pächter von Gut Kaltenbrunn. Diese Meldung wird vorab ebenfalls per Mail versandt. Sie erreicht ihren Empfänger also am 7. Juli 2016. Das Landratsamt empfiehlt die Rücknahme des Antrages auf Befreiung. Eine formelle Ablehnung des Bescheides hätte Kosten verursacht, die bei einer Rücknahme erheblich geringer ausfallen. Deshalb wurde die Rücknahme aufgrund einer bürgernahen Verwaltung bei absehbarer Ablehnung empfohlen.

8. Juli 2016: Bürgermeister Georg von Preysing äußert sich

8. Juli 2016: Der mit Datum 5. Juli 2016 datierte Brief des Geschäftsführers von Gut Kaltenbrunn erreicht das Landratsamt Miesbach. Posteingangsstempel: 8. Juli 2016. Die Rücknahme des Antrages auf Befreiung war zum Zeitpunkt der Pressereise also noch nicht eingegangen. Das Landratsamt Miesbach hat vor Veröffentlichung der Pressemitteilung über die Versagung der Befreiung die Gemeindeverwaltung Gmund und den Pächter informiert. Es gehört zum guten Ton, dass man zunächst die Protagonisten informiert, bevor man sich in der Presse äußert.

Ebenfalls für Irritationen sorgten Stimmen, die den Eindruck erweckten, der im Innenhof von Gut Kaltenbrunn geplante „Tag der Volksmusik“ sei bereits abgesagt.

Dazu nimmt das Landratsamt Miesbach wie folgt Stellung: Die 77 Stellplätze im Innenhof von Gut Kaltenbrunn sind Teil der Baugenehmigung, sie sind nicht verhandelbar. Eine ständige Nutzung dieser Fläche als Eventfläche wird vom Landratsamt nicht geduldet.
Von einer regelmäßigen Nutzung differenziert zu sehen ist eine außergewöhnliche Nutzung. Die Details dazu sind in Paragraf 47 der Versammlungsstättenverordnung geregelt. Diese Regeln gelten auch für den Innenhof von Gut Kaltenbrunn. Dazu heißt es:

§ 47 Vorübergehende Verwendung von Räumen:

1. Sollen Veranstaltungen nach § 2 Abs. 1 vor mehr als 200 Besuchern nur vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen, ist dies der zuständigen Bauaufsichtsbehörde unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl rechtzeitig anzuzeigen; dies gilt nicht für die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen, die als Versammlungsräume genehmigt sind, wenn die Genehmigung die Art der Veranstaltung einschließt.
2. Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt dem Betreiber oder Veranstalter den Eingang der Anzeige und teilt ihm mit, ob sie beabsichtigt, Maßnahmen nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zu treffen.3 Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayBO bleibt unberührt.

Das Landratsamt Miesbach bittet also darum, diese Veranstaltung rechtzeitig anzumelden, das LRA prüft dann die Eingaben, etwa einen Rettungsplan. Vergleichbare Veranstaltungen sind zum Beispiel der „Tag der Blasmusik“ auf dem Parkplatz des Gasthofs Gasteig oder der Tegernsee Triathlon mit Sperrung des Parkplatzes Seeglas. Für die Fronleichnamsprozession gilt das oben Genannte. Sofern es keine sicherheitsrechtlichen Bedenken gibt, steht einem „Tag der Blasmusik“ auf Gut Kaltenbrunn also nichts entgegen.

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