Die Geschichte ist kurios: Der 65-jährige KFZ-Meister war im September vergangenen Jahres mit seinem Renault R4 von der Polizei angehalten worden. Der Grund: An dem Fahrzeug befanden sich amtliche KFZ-Zeichen, die nicht für dieses Auto bestimmt waren. Darauf auch die Zulassungs- und eine HU-Plakette.
Von Olditmer-Fans genervt
Richter Walter Leitner forderte den Angeklagten vor Gericht nun auf, zu erläutern, wie es zu dem Vorfall gekommen war. Dieser erklärte, dass der alte R4 schon länger auf seinem Grundstück gestanden habe. Das Fahrzeug sei sehr gut in Schuss und errege immer wieder Interesse bei Oldtimer-Fans.
Das sei vor allem bei Fahrzeugen so, die ohne Kennzeichen herumstünden. Daher hatte der Angeklagte eine Idee:
Damit die nicht immer nach dem Auto fragen, habe ich einfach irgendwelche alten Kennzeichen an das Auto gemacht. Aber der stand nur bei mir rum.
An dem bewussten Tag jedoch hatte seine Frau ihn gebeten, etwas zu besorgen, berichtete der Angeklagt gegenüber dem Richter. Weil er am Tag zuvor auch einen neuen Kühler in den Oldtimer gebaut hatte, wollte er diesen bei der Gelegenheit gleich noch Probe fahren. „Ich habe dann einfach schnell die Werkstatt-Kennzeichen über die anderen gemacht und bin los“, berichtet der KFZ-Meister.
Anklage wegen Urkundenfälschung
Was zunächst harmlos klingt, war für die Polizei überhaupt nicht witzig. Sie hielt den Warngauer nur wenig später an. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs fanden die Beamten dann logischerweise gleich vier Kennzeichen vor. Die regulären, aber für ein anderes Fahrzeug bestimmten Kennzeichen, sowie die Werkstattkennzeichen, die für Probefahrten genutzt werden.
Eines der falschen Kennzeichen wurde zwar von dem Werkstattkennzeichen überdeckt, das andere war aber fast zur Gänze sichtbar. Für die Beamten war der Fall damit klar: Der Angeklagte hatte sich der Urkundenfälschung strafbar gemacht.
Richter rät zur Sorgfalt
Vor Gericht gab der Verteidiger allerdings gleich zu Beginn der Verhandlung zu Bedenken, es handle sich seiner Meinung nach bei diesen speziellen Kennzeichen nicht mehr um Urkunden. „Die Kennzeichen sind so zerkratzt, dass man die ausstellende Behörde nicht mehr lesen kann“, argumentierte er. „Meines Erachtens sind das gar keine Urkunden – weder echte noch gefälschte.“
Da der Angeklagte für die Werkstattkennzeichen gültige Papiere nachweisen konnte, beschloss Richter Leitner nach kurzer Absprache mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Nichtigkeit einzustellen. Dennoch gab der Richter dem Angeklagten noch einen Rat mit auf den Weg:
Nächstes Mal machen sie die falschen ab und montieren die Werkstattkennzeichen richtig.
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