Landgericht München II:
Prozessende: 5 Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Im August wurde eine Frau auf ihrem Heimweg von einem – damals – 39-Jährigen in Tegernsee überfallen und vergewaltigt. Zwei Monate dauerte der Prozess am Landgericht München II. Jetzt wurde der Jordanier schuldig gesprochen.

Jetzt ist ein Urteil gefallen. Symbolbild / Foto: Stefan Schweihofer.

Der 40-Jährige wurde zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer damals 18-Jährigen schuldig gesprochen. Für Aufregung sorgte dieser Prozess, weil der Mann zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig war. Der Mann wurde im August vergangenen Jahres verhaftet. Zudem soll er bereits in seinem Heimatland wegen einer Sexualstraftat in Haft gesessen haben.

Meldung vom April 2024

Sommer letzten Jahres am Tegernsee: Eine 18-Jährige radelt nach Hause. In einer Parkanlage in Tegernsee wird sie von einem 40-jährigen Mann abgepasst und vom Fahrrad gezogen. Der Mann versucht die junge Frau zum Oralsex zu zwingen, scheitert aber an ihrer Gegenwehr. Die Frau kann flüchten und alarmiert die Polizei.

Sie kennen sich, kommen beide aus der gleichen Unterkunft. Sie lebt hier mit ihren Eltern, kommt eigentlich aus dem Iran. Der Mann, der mit seiner Familie 2019 nach Deutschland kam, soll sie schon mehrfach bedrängt haben. Erstmals an einer Bushaltestelle, auch hier wurde er bereits übergriffig. Auch hier musste sich die 18-Jährige heftig verteidigen; sie “schrie und weinte”, und konnte ihn schließlich abschütteln, so schreibt es der Merkur in einer Meldung.

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Besonders heikel? Der 40-Jährige soll bereits für eine Sexualstraftat fünf Jahre in Haft gesessen haben, bevor er nach Deutschland kam. Auch sein Verhalten im Gericht, insbesondere gegenüber der Pflichtverteidigerin Susanne Simmerding, soll frauenverachtend gewirkt haben, so soll er sie als “Qual” bezeichnet haben. Im Gegensatz zum männlichen Wahlverteidiger Marc Wederhake, den er zu akzeptieren scheint.

Insgesamt sind sich die Medien in ihrer Berichterstattung weitgehend einig, dass der Angeklagte eine ziemliche “Show” im Gerichtssaal veranstaltet hat. Etwa, indem er eine “Kopf-ab-Geste in Richtung der Staatsanwaltschaft machte und immer wieder Beleidigungen aussprach.

Der Fall beschäftigt das Landgericht München II noch weiter; es sind noch fünf Prozesstage angesetzt.

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