Räuberischer Diebstahl – oder bloß ein Missverständnis?

Ein Mann ging im Dezember 2018 in der Lidl-Filiale in Tegernsee Süd zum Einkaufen. Dann verschwindet er, um kurz darauf erneut im Laden aufzutauchen. Der Verdacht der Mitarbeiter: Ein Ladendieb. Der Fall landete nun vor dem Miesbacher Amtsgericht.

Im Dezember 2018 soll ein Mann mehrere Waren aus der Lidl-Filiale in Tegernsee gestohlen haben. / Archivbild

Der Vorfall liegt schon einige Zeit zurück: Am 28.12.2018 zwischen 7.00 und 7.30 morgens soll ein 58-jähriger Tegernseer in der Lidl-Filiale in Tegernsee Süd Ladendiebstahl begangen haben – indem er zweimal in den Markt ging. Beim ersten Mal sei er mit seinem vollgeladenen Einkaufswagen an einer unbesetzten Kasse ohne zu bezahlen aus dem Ladenbereich verschwunden. Den zweiten Einkauf im Wert von zirka 25 Euro beglich er einige Minuten später an der Kasse.

Weil zwei Angestellten des Discounters das Verhalten ungewöhnlich vorkam, folgten sie dem Angeklagten bis zu seinem Pkw auf dem angrenzenden Parkplatz, verständigten die Polizei und baten, in den Kofferraum sehen zu dürfen. Als ihnen dies vom Angeklagten verwehrt wurde, stellten sie sich vor und hinter das Fahrzeug, um ihn am Wegfahren zu hindern, bis die Polizei eintraf.

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Mitarbeiter müssen Auto ausweichen

Dies wollte sich der Beschuldigte nicht gefallen lassen, rangierte mit seinem Wagen erst nach vorne, dann rückwärts, wobei die beiden Marktangestellten ausweichen mussten. Richter Walter Leitner wandte sich an den Angeklagten und wollte wissen:

Warum haben Sie die Marktmitarbeiter nicht ins Auto schauen lassen? Dann hätten wir uns den ganzen Zinnober sparen können.

Er habe so reagiert, „weil ich mich genötigt fühlte. Schließlich stand der Marktleiter mit verschränkten Armen bedrohlich vor meinem Auto“, so der Angeklagte. „Ja, der Mitarbeiter hat mich schon hinter der Kasse angesprochen, ist mir mit seiner Kollegin hinterhergelaufen bis zu meinem Wagen, aber ich wollte ihn nicht in meinen Kofferraum sehen lassen.“

Dann sei er leicht vorgefahren, habe den Mann aber sicher nicht berührt. „Die Frau hinter meinem Auto habe ich gar nicht gesehen, erst das Warnklopfen gehört“, schilderte der Angeklagte die Situation. Außerdem wollte er bei seiner ersten Tour nur die Wertstoffflaschen wegbringen. Doch leider habe der Flaschenautomat nicht funktioniert, weswegen er, bevor er seine eigentlichen Einkäufe erledigte, zu seinem Auto zurückging und die Flaschen wieder im Kofferraum verstaute.

Man muss nur wissen wie …

Dabei beobachtete ihn die erste Zeugin, eine Angestellte des Lidl-Markts, die zu dieser Zeit ihre Schicht begann. Sie wurde stutzig, als sie den Angeklagten, der ihr als Stammkunde bekannt war, einige Minuten später im Einkaufsbereich des Marktes wieder sah. „Das war komisch, denn ich hatte ihn ja gerade seinen Kofferraum beladen sehen, und zwar nicht nur mit Leergut. Ich fragte meine Kollegin, ob sie diesen Kunden schon abkassiert hätte. Als sie das verneinte, wurde ich misstrauisch und gab dem Chef Bescheid.“

„Wir informierten die Polizei und folgten dem Mann zu seinem Wagen, wo er seine Einkaufstasche ganz schnell auf die Rückbank stellte und wegfahren wollte. Der Chef fragte ihn, ob er in den Kofferraum sehen dürfte. Aber darauf hat er nur gesagt: Das dürft ihr nicht!“ Beim Vor- und Zurückrangieren hätte ihr Chef mit einem Sprung auf die Seite ausweichen müssen, sie selbst wurde unterhalb des Knies erwischt, hätte sich aber nicht verletzt.

Verteidiger Martin Walch fragte die Zeugin, warum sie den Angeklagten verdächtige, Waren gestohlen zu haben. Die Antwort der Zeugin ließ auch Richter Leitner schmunzeln: „Ja, wenn man weiß, wie der Knopf an der Sperre hochgeht, ist es leicht, seinen Einkaufswagen an einer unbesetzten Kasse herauszuschieben. Es gibt immer wieder solche Vorfälle.“

Die zweite Zeugin bestätigte im Großen und Ganzen die Ausführungen ihrer Kollegin, vor allem dass der Angeklagte zweimal im Laden war. Da der Filialleiter als Hauptzeuge entschuldigt nicht zum Verhandlungstermin erscheinen konnte, wurde der Prozess auf den 7. November vertagt.

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