Rauchen in Tegernseer Wäldern derzeit tabu

Mit der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr in unseren Wäldern. Rauchen, offenes Licht, Lagerfeuer und Daxnfeuer sind deshalb ab jetzt tabu. Aber wer zahlt, wenn es trotzdem zu einem Feuerwehreinsatz kommt?

Das Foto zeigt einen früheren Waldbrand am Kleinmiesing in Bayrischzell / Quelle: Landratsamt Miesbach

Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein: Bei der anhaltenden Trockenheit in der Natur wird in den Wäldern nicht geraucht. Es werden keine entzündlichen Gegenstände oder brandentfachenden Stoffe (u.a. Glasscherben) im Wald entsorgt. Es werden keine Feuer im Wald oder in der Nähe entfacht. „Das alles ist gesetzlich sowieso verboten. Aber auch der gesunde Menschenverstand gebietet es, vorsichtig und verantwortungsvoll mit der Natur umzugehen und den Wald und seine Bewohner nicht zu gefährden“, so Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler.

Wer sich nicht daran hält und zu einem Waldbrand beiträgt, müsse die Kosten für den Einsatz tragen. Das gilt auch für Daxnfeuer. Zwar erlaubt das Bayerische Waldgesetz Waldbesitzern und deren Beschäftigten, Daxnfeuer zur Bewirtschaftung und Kultivierung des Waldes anzuzünden. Doch der Gesetzgeber schreibt ihnen eine besondere Verantwortung zu: „Gerade Waldbesitzer und deren Beschäftigte müssen wissen, dass beim Verbrennen größerer Holz- und Reisighaufen Glutstöcke unter der Asche oft tagelang weiterglimmen und das Feuer vom Wind immer wieder entfacht werden kann“, heißt es von Seiten des Miesbacher Landratsamts.

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Waldbrandgfahr im Landkreis Miesbach auf Stufe 3 und 4

Es bringe nichts, ein Daxnfeuer bei der Integrierten Leitstelle in Rosenheim, beim Landratsamt Miesbach, bei der Gemeinde oder beim örtlichen Feuerwehrkommandanten anzukündigen. Denn wenn ein Beobachter die Rauchentwicklung meldet, kann aus der Ferne niemand beurteilen, ob es sich um das „angekündigte“ Daxnfeuer handelt, ob das Daxnfeuer außer Kontrolle geraten ist, oder ob ein zusätzliches Feuer in der Nähe ausgebrochen ist. „Rückt die Feuerwehr an, muss der Verursacher den Einsatz bezahlen“, betont Stadler.

Der Brand- und Katastrophenschutz am Landratsamt Miesbach sowie die Landkreis Feuerwehrführung appellieren deshalb an alle Waldnutzer: Gerade bei Trockenheit ist im Wald extreme Vorsicht geboten. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes gibt für den Landkreis Miesbach in dieser Woche die Gefahrenstufen 3 und 4 von 5 aus. Schon ab Gefahrenstufe 2 ist jedes Feuerrisiko im Wald streng untersagt.

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