Der Rauswurf aus der Hochschule ist die maximale Sanktionsmöglichkeit auf das der Verhalten eines Studierenden. Bei Antisemiten, Extremisten und Rassisten soll das künftig leichter gehen …
München (dpa/lby) – Der Rauswurf aus der Hochschule ist die maximale Sanktionsmöglichkeit auf das der Verhalten eines Studierenden. Bei Antisemiten, Extremisten und Rassisten soll das künftig leichter möglich werden.
Mit einer neuen landesweit einheitlichen Regelung soll in Bayern nach antisemitischen, extremistischen und rassistischen Vorfällen die Exmatrikulation von Studierenden einfacher möglich werden. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags votierte am Mittwoch einstimmig für einen entsprechenden Antrag von CSU und Freien Wählern.
«Es muss künftig für alle bayerischen Hochschulen möglich sein, angemessen und schnell auf Angriffe auf den wissenschaftlichen Diskurs durch beispielsweise massive Einschüchterung oder Gewalt gegen einzelne Studentengruppen reagieren zu können. Dies muss in Zukunft auch ohne eine endgültige strafrechtliche Verurteilung möglich sein», sagte der Initiator des Antrags, der frühere CSU-Justizminister Winfried Bausback, der Deutschen Presse-Agentur in München.
Es gehe nicht darum, eine Diskussion und einzelne Meinungen zu beschränken, so Bausback weiter. «Es geht darum, die Hochschulen als Raum freien Diskurses zu schützen und ihren Mitgliedern – Studenten, Dozenten und Professoren – die Freiheit von Studium, Lehre und Forschung zu sichern – in einer angstfreien Umgebung.»
Der Antrag verweist in seiner Begründung auf einen Vorfall in Berlin, wo ein jüdischer Studierender aus antisemitischen Motiven schwer verletzt worden war. «Auch wenn es in Bayern bislang noch keine vergleichbaren Fälle gab, nimmt auch hier die gesellschaftliche Polarisierung zu», heißt es weiter in dem zweiseitigen Antrag.
Die neue Regelung muss das zuständige Wissenschaftsministerium zunächst noch erarbeiten. Aus der Sicht Bausbacks muss diese über die frühere Regelung aus den 1990er-Jahren hinausgehen. Diese setzte eine rechtskräftige Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe für eine Entfernung aus dem Hochschulbetrieb voraus.
Viele bayerische Hochschulen sehen bisher zwar in ihren Immatrikulationssatzungen Sanktionsmöglichkeiten vor, die über Hausverbote hinausgehen und auch eine Exmatrikulation als letzte Ordnungsmaßnahme vorsehen. Jedoch unterscheiden sich die Regelungen von Hochschulort zu Hochschulort. Aus Sicht der CSU soll eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Hochschulen jeglichen aufkeimenden Antisemitismus, Rassismus und Extremismus im Keim ersticken.
SOCIAL MEDIA SEITEN