Am 24. Januar ereilte den Warngauer Landwirt Martin Beilhack das Schicksal in Form einer aus seiner Sicht überreagierenden Behörde. An diesem Dienstag kam das Landratsamt samt Polizei-Großaufgebot bei ihm vorbei. Der Verdacht: Beilhack ist ein Reichsbürger. Seine Waffen – er ist auch Hauptmann bei den Waakirchner Gebirgsschützen – wurden kontrolliert. Gegenüber dem Merkur erklärte Beilhack damals:
Jetzt weiß ich, wie sich mein Großvater gefühlt hat, als ihn die Gestapo geholt hat.
Der Hintergrund für die Razzia bei dem und anderen als “Reichsbürger” geltenden Waffenbesitzern im Landkreis war dabei relativ banal – zumindest für die Kontrollierten. Beilhack hatte beispielsweise “Königreich Bayern” auf einen Antrag geschrieben. Dazu habe er einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, nach der Urfassung von 1913. Vor allem dieser „Gelbe Schein“ ist es, bei dem bei den Behörden die Alarmglocken läuten.
“Nicht gerade harmlos”
Für Beilhack war vor allem die Kriminalisierung nicht nachvollziehbar. “Ich habe da Ahnenforschung betrieben, das war ganz interessant,” gab sich der ehemalige Gemeinderat im Februar arglos. Doch die Behörden schätzen sein Verhalten anders ein. So erklärte Landratsamtssprecher Birger Nemitz:
Herr Beilhack hat sich auch während der Kontrolle den Experten gegenüber immer wieder so geäußert, dass er nicht als harmlos eingestuft werden konnte.
Über den Großeinsatz und die Einschätzung der Behörde, dass von ihm eine Gefahr ausgehe, konnte Beilhack damals nur lachen. Seine Waffen durfte er nach der Kontrolle zuerst behalten. Doch nun dürfte ihm das Lachen endgültig vergangen sein. So forderte das Landratsamt jüngst den Jagdschein und die Waffenbesitzkarte des Waakirchners ein.
Den Bescheid wollen Beilhack und sein Anwalt allerdings anfechten. Der Behörde wirft letzterer in einer Aussage gegenüber dem Merkur „himmelschreiendes Unrecht“ vor. Man werde klagen. Spätestens vor Gericht müsse das Amt die Vorwürfe beweisen. Doch für die Regierung von Oberbayern ist der Vorwurf haltlos, wie deren Sprecher bereits im Februar erklärte.
Das Vorgehen des Landratsamtes war rechtmäßig und ist vor dem Hintergrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht zu beanstanden.“ (…) „Die Art und Weise der Durchführung“ der Kontrollen „erfolgte ordnungsgemäß“. (…) „Ein Fehlverhalten der Mitarbeiter des Landratsamtes ist nicht zu erkennen.“ (…)
Für die Behörde wird es bei einem möglichen Prozess trotz allem darum gehen, plausibel zu erklären, ob man bei den Kontrollen tatsächlich mit – wie es Landratsamtssprecher Nemitz erklärte – “Fingerspitzengefühl” vorgegangen sei. Oder ob im Zusammenhang mit dem tödlichen Vorfall rund um einen Reichsbürger im Oktober letzten Jahres, eventuell überreagiert wurde.
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