Rolle rückwärts in der Seestraße

In der letzten Sitzung des Rottacher Gemeinderats wurde die Verlängerung der Terrassenöffnungszeit in der Seestraße beschlossen.

Die notwendige Prüfung durch das Landratsamt Miesbach stand bis dato noch aus. Nun stellt sich heraus, dass der Fall doch komplexer ist, als zunächst gedacht.

Das Gasthaus Meier zum Kirschner würde die Terrasse abends gerne länger öffnen.
Das Gasthaus Maier zum Kirschner würde seine Terrasse gerne länger öffnen. Das Landratsamt sieht das anders.

Wer im Rest Deutschlands einen Gastronomiebetrieb mit einem Sitzgarten oder einer Terrasse führt, darf dort in den meisten Bundesländern bis 23 Uhr seine Gäste bewirten. Nicht so die Gastronomen in Bayern. Der muss seinen Außenbereich schon um 22 Uhr schließen. So schreibt es das Gesetz im Freistaat vor. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer einen Biergarten betreibt, darf dort den Gastbetrieb ebenfalls bis 23 Uhr fortführen.

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Dies erlaubt eine sehr alte Verordnung für Biergärten. Während für den normalen Terrassenbetrieb das Baurecht und Regelungen zum Emissionsschutz ausschlaggebend sind. Biergartenbetrieb ist in Bayern also nicht gleich Terrassenbetrieb.

Schluss schon um 22 Uhr?

Mit dieser Komplexität der Gesetzgebung bekommt es derzeit der Betreiber des Hotels und Restaurants Maier zum Kirschner, Franz Maier, zu tun. Der Rottacher Gastronom hatte den simplen Plan, seine Gäste an den wenigen warmen Abenden im Jahr eine Stunde länger auf der Terrasse bewirten zu dürfen. Aufgrund seiner Lage direkt am See gegenüber dem Kurpark ein verständliches Anliegen.

Das sahen auch die meisten Rottacher Gemeinderäte so. Sie stimmten Maiers Wunsch zunächst für eine Saison zur Probe zu. Das letzte Wort hat allerdings das Landratsamt in Miesbach. Dieses sollte mittels entsprechender Emissionsprüfungen feststellen, ob die Anwohner durch die Verlängerung beeinträchtigt würden.

Sondergenehmigungen statt Langzeitlösung

Nun stellt sich jedoch heraus, dass dieser Fall nicht gewerberechtlich behandelt werden kann, sondern unter das Baurecht fällt. Das bedeutet, dass Maier an zehn Abenden im Jahr seinen Terrassenbetrieb bis 23 Uhr führen darf. Er müsste dafür allerdings jedes mal vorher beim Landratsamt eine Sondergenehmigung beantragen. Und das immer etwa zwei Wochen im Voraus.

„Um eine dauerhafte Betriebserlaubnis bis 23 Uhr für den Außenbereich zu bekommen, wäre es sinnvoll gewesen, dies bereits beim Bauantrag zu berücksichtigen“, erklärt Josef Brummer, Geschäftsleiter der Gemeinde Rottach-Egern. Dann hätte man die Baugenehmigung entsprechend gestalten und die für den Lärmschutz nötigen baulichen Vorkehrungen treffen können.

Da dies aber damals beim Bau des Restaurants nicht erfolgt ist, bleibt Franz Maier nun nur, die gewohnte Vorgehensweise fortzuführen. Für jede Veranstaltung wie Hochzeit, Geburtstag oder Jubiläum wird er beim Landratsamt eine Sondergenehmigung beantragen, um eine Stunde länger im Freien seine Gäste bewirten zu können. Maximal zehnmal pro Jahr ist das möglich. Dass die vorbeifahrenden Autos in der viel frequentierten Seestraße oftmals lauter sind als die Gäste auf der Terrasse, scheint dabei keine Rolle zu spielen.

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